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K. Löw und die Wut der Medien

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K. Löw und die Wut der Medien

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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

Ein trauriger Fall und doch so bezeichnend für die politische Kultur der Bundesrepublik: Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht eine Behörde – diesmal nicht den Verfassungsschutz, sondern die Bundeszentrale für politische Bildung – zu „mehr Ausgewogenheit und rechtsstaatlicher Distanz“ ermahnt und der Verfassungsklage des Politikwissenschaftlers Konrad Löw stattgegeben.

Löw hatte 2004 in der von der Bundeszentrale herausgegebenen Zeitschrift Deutschland Archiv den Aufsatz „Deutsche Identität in Verfassung und Geschichte“ publiziert, in dem die Herausgeber im nachhinein eine Verharmlosung des Holocaust zu erkennen glaubten, weshalb sie die Restauflage makulierten und sich bei Lesern, die sich eventuell „verunglimpft“ gefühlt haben könnten, entschuldigten.

Natürlich enthielt der Beitrag nichts, was einem unvoreingenommenen Leser skandalös erscheinen müßte – schließlich hat Löw den Massenmord an den Juden weder bestritten noch gerechtfertigt, sondern lediglich anhand überprüfbarer Quellen dargelegt, daß der Antisemitismus der Nationalsozialisten keinem Konsens der Bevölkerungsmehrheit entsprach –, und das Verfassungsgericht hielt der Bundeszentrale vor, den emeritierten Professor als Vertreter völlig indiskutabler Auffassungen hinzustellen.

Reaktion der Presse ist ein weiterer Skandal

Wenn also jemand „verunglimpft“ wurde, dann Löw selbst, sowie die Mehrheit der Deutschen, die Hitler weder gewählt noch dessen Antisemitismus gebilligt haben; und schließlich die Leser der Zeitschrift, die man vor der Herausforderung, sich ein eigenes Urteil zu bilden, vorsorglich behüten zu müssen glaubte.

Nicht Löws Aufsatz, sondern das nun höchstrichterlich gerügte Gebaren einer Behörde, die ein bestimmtes Geschichtsbild als einzig richtiges propagiert und Vertreter anderer Positionen stigmatisiert, ist das eigentliche Skandalon.

Und wie reagiert die Presse auf den Fall Löw? Sofern sie nicht völlig schweigt, verspritzt sie Gift und Galle und tritt nach: „Ein Revisionist bekommt Recht“ ist ein Artikel in der Zeit überschrieben, der Löw somit in die Nähe von Holocaustleugnern rückt.

Unkenntnis geschichtlicher Zusammenhänge

Es folgt ein assoziatives Gemenge von Unterstellungen und Abwertungen, das mit einem, aus dem Zusammenhang gerissenen, Appell Löws, die Meinungsfreiheit auch der Moon-Sekte zu achten, endet und nahelegen soll, der Wissenschaftler habe sich die Schädigung seines Rufes selbst zuzuschreiben. Wieso das Gericht – nach einem sechsjährigen Weg durch die Instanzen, dessen Länge ein weiteres Skandalon darstellt – zu einem anderen Urteil kommt, wird in der Zeit nicht thematisiert.

Noch unverschämter sind Sven Felix Kellerhoffs Auslassungen in der Welt („Bundeszentrale muß antisemitischen Unfug dulden“), die geradezu nach einer weiteren erfolgreichen Klage rufen; immerhin macht sich Kellerhoff aber die Mühe einer Auseinandersetzung mit einigen Thesen Löws und zeigt dabei seine Unkenntnis kultur- und politikgeschichtlicher Zusammenhänge.

So erkennt er „antisemitische Stereotypen“ etwa in Löws Hinweis auf die jüdische Herkunft überproportional vieler Anführer der – dem bayerischen Volk verhaßten – Münchner Räterepublik und verdreht diese Tatsachenbehauptung zu der Unterstellung, Löw wolle den Juden die Schuld an ihrer Verfolgung selbst zusprechen.

Giftschaum vor dem Mund

Doch nicht genug, daß Kellerhoff eine Unterscheidung von Kausal- und Schuldfragen nicht geläufig ist, er ist auch nicht imstande, zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung zu differenzieren, wenn er im Atheismus jüdischstämmiger marxistischer Intellektueller ein Argument gegen deren fortwährende Betrachtung als „jüdisch“ durch die Bevölkerungsmehrheit sehen will; und schließlich ist ihm offenbar unbekannt, daß jede Religion über ihre Dogmatik hinausgeht, insofern sie durch ihre spezifische Kultur auch Habitus und Denkmuster der Gleichgültigen und „Apostaten“ prägt: Wieviel Calvinismus steckt noch in der „rein wirtschaftlichen“ Betätigung des klassisch-angelsächsischen Unternehmers, wieviel protestantisches Pfarrhaus in Nietzsches „Antichrist“!

Während sich Kellerhoff noch zu einer Argumentation herabläßt, verkündet Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung dasselbe ex cathedra, nur mit scheinheiligem Pathos und Giftschaum vor dem Mund – nämlich, daß „65 Jahre nach dem Holocaust“ angeblich wieder geschrieben werden dürfe, die Juden seien selbst schuld an ihrer Verfolgung.

Die brennende Sorge über „Dr. jur. absurd“ und das „hanebüchene Urteil“ erscheint nur allzu verständlich, wenn man die Leserkommentare zu Prantls Ausschwitzungen liest: Sankt Heribert und all den anderen selbsternannten Päpsten laufen die Gläubigen davon.

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