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Sabine Leutberger

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Gib den Regierenden ein besseres Deutsch und den Deutschen eine bessere Regierung.“ Erfüllt sich nun endlich die Bitte des Pfarrers Hermann Joseph Kappen von St. Lamberti zu Münster? Sie stammt aus dessen Neujahrsgebet von 1883. Seither sind unzählige Gesetze beschlossen und Verordnungen erlassen worden – nicht immer im besten Deutsch, wie die beiden folgenden Beispiele zeigen:

Wohnungsbau ist das Schaffen von Wohnraum durch Baumaßnahmen, durch die Wohnraum in einem neuen selbständigen Gebäude geschaffen wird.“

§16, Absatz 1, Nr. 1 des Wohnraumförderungsgesetzes

„Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.“

§ 118 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat am vergangenen Donnerstag gegenüber der Rheinischen Post angekündigt, daß – nach dem Vorbild der Schweiz – die Verständlichkeit von Gesetzentwürfen besser geprüft werden soll. Diese Forderung ist nicht auf dem Mist der FDP gewachsen, sondern stammt aus dem Bundestagswahlprogramm von CDU und CSU. Dort lesen wir:

Der Bürger muß das Recht verstehen können, wenn er es befolgen soll. Wir fordern ein übersichtlicheres und verständlicheres Recht. CDU und CSU wollen, daß Gesetze und Bescheide der Verwaltung in einer für den Bürger verständlichen Sprache verfaßt werden. Wir fordern die konsequente Umsetzung der Grundsätze der ‚besseren Gesetzgebung‘ in Deutschland und der EU.“

Folgen wir den Gesetzen oder dienen sie uns?

Doch auch das ist keine neue Forderung. Schon Friedrich der Große schrieb in einer Kabinettsorder vom 14. April 1780 über die Ausarbeitung des Allgemeinen Landrechts:

Was die Gesetze … betrifft, so finde ich es unschicklich, daß solche größtenteils in einer Sprache geschrieben sind, welche diejenigen nicht verstehen, denen sie doch zur Richtschnur dienen sollen. Ihr müßt also vorzüglich dahin sehen, daß alle Gesetze für unsere Staaten und Unterthanen in ihrer eigenen Sprache abgefaßt werden.“

Vergleichen wir einmal die beiden ersten Sätze: Welches Menschenbild liegt solchen Formulierungen zugrunde? Bei CDU/CSU sollen die Bürger die Gesetze „befolgen“, während bei Friedrich die Gesetze „zur Richtschnur dienen sollen“. Folgen wir den Gesetzen oder dienen sie uns? Wirken Friedrichs Worte da nicht wesentlich aufgeklärter und freiheitlicher? Vielleicht sollten wir ja nicht zuerst die Sprache, sondern das Denken ändern? Nicht die Bürger sind für die Gesetze da, sondern die Gesetze für die Bürger! Dies zu verinnerlichen, würde letztlich sicher auch zu einer besseren, bürgernahen und verständlichen Sprache in den Gesetzen führen.

Als ersten Schritt zur Vereinfachung der Rechtssprache schlage ich jedenfalls vor, daß Frau Leutheusser-Schnarrenberger ihren platzfüllenden Doppelnamen ablegt. Sabine Leutberger – das klingt doch weit weniger abgehoben, sondern viel freundlicher und volksnäher!

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