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Hölle der Antidiskriminierung

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Diskriminieren heißt unterscheiden. Jeder, der der Vielfalt der menschlichen Natur Rechnung trägt und Unterschiedliches unterscheidet, diskriminiert notwendig. Im allgemeinen tut er gut daran. Ungleiches ungleich zu behandeln ist ein Gebot der Gerechtigkeit.

Diskriminierung liegt in diesem Sinne durchaus im öffentlichen Interesse. Arzt, Richter oder Feuerwehrmann sollte nicht jeder x-beliebige werden können, sondern derjenige, der aufgrund seiner Qualifikation und Fähigkeiten dafür besonders geeignet ist. Die Stadt New Haven in den USA tat also gut daran, vor der Besetzung mehrerer leitender Positionen ihrer Berufsfeuerwehr die Bewerber einem strengen und umfangreichen Examen zu unterziehen. Die Bürger möchten schließlich im Falle der Gefahr ihre Sicherheit in den Händen der Besten sehen.

Aber einfach die Besten zu nehmen ist nicht so leicht im Zeitalter der Antidiskriminierungsgesetze. Weil nur weiße Kandidaten, darunter zwei Männer lateinamerikanischer Abstammung, die Prüfungen bestanden, fürchtete die Stadt New Haven Antidiskriminierungsklagen der unterlegenen Afroamerikaner. Sie kassierte die Testergebnisse und handelte sich dafür eine Antidiskriminierungsklage der erfolgreich examinierten und doch nicht beförderten weißen Bewerber ein, die viel Zeit, Geld und Mühe in ihre Vorbereitung auf die harte Auswahlprüfung gesteckt hatten. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika gab den achtzehn jungen weißen Männern in einer bemerkenswerten, wenn auch knappen Entscheidung recht (Ricci v. DeStefano, Nr. 07-1428).

Rückschlag für die Politik der „Positiven Diskriminierung“

Mit diesem Rückschlag für die Politik der sogenannten „Positiven Diskriminierung“ („Affirmative Action“) kommt der Antidiskriminierungszirkus allerdings erst so richtig auf Touren. Amerikas Arbeitgeber bewegen sich künftig auf einem Minenfeld, konstatiert Corinna Budras in der FAZ: Egal, wen sie künftig einstellen oder befördern – solange es auf eine Stelle mehrere Bewerber gibt, die nach Eignung unterschieden (Achtung: Falle!) werden müssen, kann sich immer irgend jemand „diskriminiert“ fühlen und vor Gericht ziehen.

Der Eignungstest in New Haven sei falsch angelegt gewesen, argumentiert eine Supreme-Court-Richterin in einem Minderheitenvotum: Man hätte „soziale Kompetenzen“ stärker berücksichtigen müssen, dann hätten die afro-amerikanischen Bewerber auch bessere Chancen gehabt. Mit anderen Worten: Hätte New Haven die per Prüfung ermittelten Besten angestellt, hätten die anderen geklagt und wahrscheinlich sogar recht bekommen. Wer zuerst klagt, hat die besten Karten.

Die „Affirmative Action“, die vorgibt, vermeintliche oder tatsächliche kollektive Benachteiligungen in der Vergangenheit durch entgegengesetzte kollektive Benachteiligungen in der Gegenwart heilen zu wollen, ist wie die meisten amerikanischen Modetorheiten mit der üblichen zeitlichen Verzögerung auch in der Bundesrepublik Deutschland, dem Land der Gleichstellungsbeauftragten, Frauen- und Migrantenquoten und „Bei gleicher Eignung Bevorzugten“, angekommen.

Lebensfeindlicher, gefährlicher Unfug

Das von Frank Ricci und seinen Kollegen erstrittene Supreme-Court-Urteil ist somit auch ein Vorgeschmack auf das, was uns mit dem noch jungen „Allgemeinen Gleichstellungsgesetz“ demnächst blüht, warnt FAZ-Autorin Budras in ihrem Blog.

Vor allem aber entlarvt der Fall New Haven Antidiskriminierungsgesetze und „positive Diskriminierung“ als das, was sie sind: lebensfeindlicher, gefährlicher Unfug. Sie entkleiden das Individuum seiner unterschiedlichen Talente, Fähigkeiten und Qualifikationen und reduzieren es auf die Zugehörigkeit zu willkürlich definierten Kollektiven.

Sie ebnen den Weg in eine Gouvernanten-Diktatur, in der öffentliche Instanzen die Kontrolle über jede private Entscheidung beanspruchen, um das ideologische Konstrukt einer totalen Gleichheit durchzupeitschen. Wer mit staatlichem Zwang alle Unterschiede einebnen will, landet zur Strafe in der Antidiskriminierungshölle.

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