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Der Präzedenzfall von Dresden (II)

Der Präzedenzfall von Dresden (II)

Der Präzedenzfall von Dresden (II)

 

Der Präzedenzfall von Dresden (II)

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Der Spätaussiedler Alex W., der im Sommer die Ägypterin Marwa El-Sherbini und ihre ungeborenes Kind tötete, hat die Höchststrafe erhalten. Das Dresdner Urteil mag angemessen sein, doch die Kürze des Prozesses läßt vermuten, daß nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Erst am Montag war bekannt geworden, daß Alex W. von der russischen Armee wegen Schizophrenie ausgemustert worden war, trotzdem fiel bereits zwei Tage das Urteil, das dem Angeklagten die volle Schuldfähigkeit attestierte. War es in der kurzen Zeit tatsächlich möglich, die russischen Dokumente professionell zu übersetzen und angemessen zu würdigen?

In der DDR wurde jeder zur Armee gemustert, der nicht gerade seinen Kopf unterm Arm trug. In der sowjetischen Armee ging es noch viel härter zu, und nach allem, was man aus Rußland hört, hat sich daran bis heute nichts geändert. Wenn Alex W. dennoch ausgemustert wurde, bedeutet das wohl, daß es sich bei ihm um einen klinischen Fall handelt, der selbst der russischen Armee zu riskant erschien.

„Wir haben die Höchststrafe gefordert und die Höchststrafe bekommen“

Merkwürdig also, daß der Antrag der Verteidigung, den Prozeß für eine Woche zu unterbrechen, abgelehnt wurde. Offenbar sollte die Angelegenheit schnell zum Abschluß gebracht werden, um einer höheren Instanz, die nicht offen benannt wurde, aber umso präsenter war, dienstbar zu sein. „Wir haben die Höchststrafe gefordert und die Höchststrafe bekommen“, sagt der ägyptische Botschafter in Deutschland, Ramzy Ezzeldin Ramzy, laut Welt. In anderen Pressemeldungen wurde das „Wir“ durch das unpersönliche Pronomen „man“ ersetzt, was die Sache nicht besser macht.

Buchenswert ist auch die Einlassung des Staatsanwalts: „Was unsere Gesellschaft nicht braucht, sind Menschen wie Sie, Herr W., Menschen, die mit kruden Vorstellungen hierherkommen, die für die Gesellschaft nichts leisten, dafür aber feige töten. Auch hier haben Sie sich feige gezeigt! Ihr ganzes Auftreten vor Gericht war erbärmlich! Ich bin gottfroh, dass ich Sie hier nur noch bis Mittwoch, den Tag des Urteils, ertragen muß!“

Der erste Satz trifft genauso auf eine Menge anderer Straftäter in Deutschland zu. Zum Vorwurf der „Feigheit“ ist zu sagen, daß Alex W. mit dem Messerangriff zugleich seine eigene Erschießung provozieren, also eine Art Selbstmordattentat begehen wollte. Vor Prozeßbeginn wurden Morddrohungen publik, er muß damit rechnen, im Gefängnis ähnlich grausam wie Marwa El-Sherbini umgebracht zu werden. Seine Vermummung erscheint eher rational als feige.

Schwer erträglicher Druck

Ein Mann, der eine schwangere Frau massakriert, hat sich moralisch selber gerichtet. Seine moralische Vernichtung aber auch noch öffentlich im Gerichtssaal zu zelebrieren, gehört zum Ritual eines Schauprozesses und nicht zum rechtsstaatlichen Verfahren.

Jeder Jurist weiß das. Für den Ausbruch des Staatsanwalts gibt es nur zwei Erklärungen: Entweder handelt es sich um eine freiwillige, präventive Verneigung gegenüber der besagten Instanz, oder ein gefühlter, schwer erträglicher Druck ist in Richtung des Angeklagten explodiert.

Die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) in ihrer mariechenhaften Unbedarftheit wertete den Richterspruch als ein klares Zeichen für die arabische Welt und für die Muslime in Deutschland. Das provoziert die Gegenfrage, welches Signal mit der richterlichen Milde gegen ausländische Straftäter, die sich an Deutschen vergreifen, beabsichtigt ist.

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