Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatsanleihenkauf hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und der Europäischen Zentralbank EZB ihre Grenzen aufgezeigt. Es wird auch auf anderen Politikfeldern nachhaltige Wirkungen entfalten.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil vom Dezember 2018 des EuGH einen „ultra vires-Akt“ genannt, weil er sich hinter die Politik der EZB gestellt hat, ohne die europarechtliche Basis zu hinterfragen oder auf die vorgetragenen Bedenken des Bundesverfassungsgericht einzugehen. Es habe damit seine Kompetenzen überschritten und der EZB einen Persilschein für jegliches Handeln ausgestellt. Genau das will das Bundesverfassungsgericht verhindern.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Staatsanleihekäufe nicht generell als einen Akt der monetären Staatsfinanzierung verworfen. Es hat gerügt, daß die EZB weder die Nebenwirkungen auf Alterssicherung, Versicherungen, Sparen und Immobilienmärkte geprüft noch einen Ausstieg aus dieser Politik aufgezeigt hat. Die Richtung des Urteils hatte sich bei den Verhandlungen zum Urteil des EuGH am 30. und 31. Juli 2019 angedeutet.
Bundesregierung ist Wählern Rechenschaft schuldig
Das Gericht hat der EZB vorgegeben, innerhalb einer Frist von drei Monaten die bisherigen Versäumnisse nachzuholen. Erst wenn ein überzeugender Nachweis für die Rechtmäßigkeit ihres Handelns erbracht wird, darf die Bundesbank sich weiter an den Staatsanleihekäufe der EZB beteiligen. Anderenfalls wäre ihr eine Mitwirkung versagt.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung und dem Bundestag vorgeworfen, die Praxis der EZB im Hinblick auf die deutsche Volkswirtschaft und auch auf die Europäische Währungsunion nicht kritisch hinterfragt und geprüft zu haben. Damit hat das Gericht Bundesregierung und Bundestag eine Rechenschaftspflicht gegenüber den Wählern vorgegeben.
Überschuldete Staaten dürfen nicht ewig auf die EZB hoffen
Das Gericht hat den politisch Verantwortlichen in Europa, dem EuGH und der EZB ins Stammbuch geschrieben, was sie tun müssen, damit die Eurozone nicht gänzlich zu einer Schuldenunion wird und den Boden für stabiles Geld aufweicht. Einzelne überschuldete Staaten dürfen sich nicht darauf verlassen können, daß die EZB immer als Retter in der Not bereitstehe.
Niemand kann dem Gericht vorwerfen, die Märkte verunsichert und das Eurosystem erschüttert zu haben. Doch wissen nun Politiker und die Akteure auf den Märkten um die Konsequenzen einer Politik des „weiter so“.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein historisches Urteil gefällt.
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Prof. Dr. Joachim Starbatty ist Ökonom und war Abgeordneter des EU-Parlaments.