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Racial Profiling: Urteil fernab der Realität

Racial Profiling: Urteil fernab der Realität

Racial Profiling: Urteil fernab der Realität

Kontrolle
Kontrolle
Polizeikontrolle in München Foto: picture alliance/ZUMA Press
Racial Profiling
 

Urteil fernab der Realität

Die Erkenntnis, daß sich die Politik immer mehr von der Lebenswirklichkeit der Bürger entfernt, ist schon lange trauriges Allgemeingut. Daß auch deutsche Gerichte oft fernab der Realität urteilen, wurde jetzt durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum sogenannten Racial Profiling bestätigt. Ein Kommentar von Boris T. Kaiser.
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Die Erkenntnis, daß sich die Politik immer mehr von der Lebenswirklichkeit der Bürger entfernt, ist schon lange trauriges Allgemeingut. Daß auch deutsche Gerichte oft fernab der Realität urteilen, wurde jetzt durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt.

Die Richter sahen in einer Personenkontrolle eines dunkelhäutigen Mannes durch die Bundespolizei einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Zu dem Urteil kam es, weil ein 43jähriger Schwarzer geklagt hatte, nachdem er im November 2013 im Bochumer Hauptbahnhof aufgefordert worden war, seine Ausweispapiere vorzuzeigen.

Der Kläger fühlte sich als Opfer von „Racial Profiling“. Die Richter sahen das nun auch so. Die Polizei dürfe nur dann auch die Hautfarbe als Anknüpfungspunkt für eine Kontrolle wählen, wenn Personen, die ein solches Merkmal aufweisen, an dem entsprechenden Ort überproportional häufig strafrechtlich auffallen. Eine gute Nachricht für alle Terroristen, die künftig nur noch darauf achten müssen, ihre Anschläge nicht alle am gleichen Ort zu begehen.

Gefühle sollten vor Gericht keine Rolle pielen

Der fünfte Senat des Gerichts kippte mit seinem Urteil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz. Die Urteilsbegründung, wie schon die Klage, spiegeln die aktuelle zeitgeistige Atmosphäre wider. Selbst vor Gericht, wo mehr als irgendwo anders allein Logik und Rationalität zählen sollten, wird mittlerweile nach Gefühl und persönlichen Befindlichkeiten geurteilt.

Daß jemand, der auf Grund seiner Hautfarbe von der Polizei kontrolliert wird, dies als ungerecht empfindet, ist durchaus verständlich. Daß andere Leute, die eine solche Kontrolle beobachten, dies aus einem ersten Bauchgefühl heraus, ähnlich empfinden, ist menschlich auch noch nachvollziehbar. Vor allem dann, wenn sich der Kontrollierte offenkundig als unbescholtener Bürger herausstellt.

Vor Gericht sollten solche Gefühle und Sentimentalitäten keine Rolle spielen. In der Polizeiarbeit ebenfalls nicht. Die Vorstellung, Polizisten würden einfach zur Befriedigung des eigenen rassistischen Sadismus wahllos fremdländisch aussehende Menschen schikanieren, entbehrt jeglicher Logik. Nicht nur, weil viele Polizisten inzwischen selbst einen Migrationshintergrund haben. In Zeiten stetig wachsender Arbeitsbelastung hätte die Polizei auch gar keine Zeit mehr für Rassismus.

Was zählt, ist Erfahrung

Die Entscheidung, wen Beamte bei einer Personenkontrolle herauspicken, basiert im wesentlichen auf einem Kriterium: Erfahrung. Daß Äußerlichkeiten dabei eine entscheidende Rolle spielen können, sollte eigentlich jedem einleuchten.

Nach der Logik des Urteils und seiner Befürworter müßte die Polizei künftig bei der Suche nach weißen Rechtsterroristen auch jeden noch so dunkelhäutigen Passanten kontrollieren. Der Verdacht, ein potentieller Vergewaltiger zu sein, dürfte nicht länger nur Männern vorbehalten bleiben; und das ältere Ehepaar auf dem Heimweg vom Theater müßte genauso auf illegale Designer-Drogen durchsucht werden, wie die Gruppe Jugendlicher auf dem Weg zur nächsten Techno-Party.

Kleidung, Alter, Auftreten und vieles mehr können darüber entscheiden, ob jemand in eine Polizeikontrolle gerät oder nicht. Auch die Hautfarbe oder die augenscheinliche Herkunft können solche Ansatzpunkte sein. Der Polizei dies zu verbieten, wird die Polizeiarbeit in weiten Teilen unmöglich machen.

Mehr Sicherheit schafft man damit nicht

Schon jetzt sehen Polizisten auf Streife über so manches hinweg, „überhören“ im Zweifel sogar Beschimpfungen durch Migranten, um sich nicht dem Vorwurf des Rassismus und den Angriffen durch aufgebrachte „Gerechtigkeitskämpfer“ auszusetzen.

Künftig werden bestimmte Personengruppen noch weniger kontrolliert. Oft werden es genau die Personengruppen sein, von denen verstärkt Gefahr ausgeht – wenn auch nur durch die berühmten „Einzelfälle“. Mehr Sicherheit schafft man damit nicht. Und mehr Bürgervertrauen in den Rechtsstaat auch nicht.

Polizeikontrolle in München Foto: picture alliance/ZUMA Press
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