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Grenzöffnung: Pech für uns

Grenzöffnung: Pech für uns

Grenzöffnung: Pech für uns

Masseneinwanderung
Masseneinwanderung
Asylsuchende (hier 2015 in Budapest) auf dem Weg Richtung Deutschland Foto: picture alliance / JOKER
Grenzöffnung
 

Pech für uns

Der Juraprofessor Daniel Thym hat der Regierung bescheinigt, mit der Grenzöffnung rechtskonform gehandelt zu haben. Demnach hat das angestammte Staatsvolk die schleichende Enteignung seines Landes gefälligst hinzunehmen. Das zeigt, Existenzfragen werden politisch und nicht juristisch entschieden. Ein Kommentar von Thorsten Hinz.
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Der Juraprofessor Daniel Thym ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz. Außerdem ist er (laut Wikipedia) Kodirektor des dortigen Forschungszentrums Ausländer- & Asylrecht (FZAA).

Ein maßgeblich beteiligter Wissenschaftler am Konstanzer Exezellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“ und Mitglied des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration ist er auch. Zudem hat er ein Buch zum „Migrationsverwaltungsrecht“ verfaßt.

Seinen Sachverstand stellt er ganz in den Dienst von Merkels Politik. In einem Zeitungsartikel wandte er sich scharf gegen die „Gemeinsame Erklärung 2018“ und bescheinigte der Regierung, mit der Grenzöffnung rechtskonform gehandelt zu haben.

Verfassung in der Rechtspraxis weitgehend irrelevant

Unter dem Titel „Professor Unfug legitimiert den Rechtsbruch“ meldete Thilo Sarrazin auf der Achse des Guten energischen Widerspruch an. Ebenfalls auf der Achse antwortete ihm Thym mit „Der Rechtsbruch-Mythos und wie man ihn widerlegt“.

Für den Leser entsteht im Text ein kaum durchschaubares Gewirr aus nationalen Regelungen, Verträgen, EU-Verordnungen, höchstrichterlichen Urteilen, aus Schengen sowie Dublin I, II und III. Auf jeden Fall wird klar, daß Thym die Duldung des Massenzustroms für rechtens hält, denn: „Maßgeblich sind die Dublin-Regeln, nicht ein isolierter Blick in das Grundgesetz.“

Überhaupt würde die Bedeutung des Grundgesetzes überschätzt. Der Kernsatz in Thyms Ausführungen lautet nämlich: „Die Verfassung ist öffentlich sichtbar, in der Rechtspraxis aber weitgehend irrelevant.“ Jakob Augstein kam mit weniger Aufwand in einer Spiegel-Kolumne zu einem ähnlichen Ergebnis: „Pech für das Recht!“

Politisches Nirwana

Was schließt der mündige Staatsbürger daraus? Das Grundgesetz, das als Quelle für einen Verfassungspatriotismus beschworen wird, ist in Wahrheit ein Fake! Wir leben in einem politischen Nirwana und einer rechtlichen Zwischenzone, die dem Dezisionismus der Regierenden keine Schranken setzt.

Zwar kommt der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio zu ganz anderen Schlüssen als der wackere Migrationsverwaltungsrechtler. Auch Thilo Sarrazin hat ihm entsprechend geantwortet, und sogar Thym ist sich seiner Sache nicht hundertprozentig sicher.

Sein Text zeigt aber, daß es möglich ist, juristisch zu begründen, daß das angestammte Staatsvolk die schleichende Enteignung seines Landes gefälligst hinzunehmen hat und Widerstand ein Verstoß gegen geltendes Recht bedeutet. Man muß es nur politisch wollen.

Existenzfragen werden politisch entschieden

Das Asylrecht wird dann zum Einwanderungsrecht wird zum Bleiberecht wird zum Recht auf Rundumversorgung auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Von den rechtlichen, moralischen und politischen Ansprüche, die sich aus internationalen Konventionen, EU-Diversitätsprogrammen und nationalen Antidiskriminierungsgesetzen ergeben, ganz zu schweigen.

Hier zeigt sich wieder, daß Existenzfragen politisch und nicht juristisch entschieden werden. Schon in der Frage der Euro-Rettung – de facto die Vergemeinschaftung der Ersparnisse der Deutschen – war es naiv, auf das Verfassungsgericht oder gar den Europäischen Gerichtshof zu hoffen. Am Ende ist entscheidend, ob ein Volk, eine Nation und ein Staat sich überhaupt noch wollen. Dann finden sich auch die notwendigen Rechtsformeln.

Asylsuchende (hier 2015 in Budapest) auf dem Weg Richtung Deutschland Foto: picture alliance / JOKER
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