Anzeige
Anzeige

Spiegel-Interview: Denunzieren, aber richtig

Spiegel-Interview: Denunzieren, aber richtig

Spiegel-Interview: Denunzieren, aber richtig

Denunziation im Büro
Denunziation im Büro
Denunziation im Büro (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa Themendienst
Spiegel-Interview
 

Denunzieren, aber richtig

Ein Interview des Spiegels mit einer Arbeitsrechtlerin gerät zum Leitfaden für Denunziantentum im Betrieb. Die Ratschläge der Expertin appellieren an niederste Instinkte im Menschen: Nach unten treten und vermeintlich rechte Mitarbeiter wegmobben. <>Ein Kommentar von Boris T. Kaiser.<>
Anzeige

Ein gutes Arbeitsplatzklima ist den Deutschen wichtiger als hohe Gehälter. Dies ergeben zumindest immer wieder die zahlreichen Umfragen, die zu diesem Thema veröffentlicht werden. Nun gibt es für viele Menschen in diesem Land kaum etwas, was ihnen mehr die Stimmung verhagelt, als von den „eigenen Ansichten“ abweichende Gedanken Anderer. Man schaut schließlich nicht jeden Abend die „Tagesschau“, um am nächsten Morgen am Arbeitsplatz die darin ans Volk ausgegebenen „Fakten“ zu diskutieren.

In der Regel muß man das heutzutage auch nicht mehr. Inzwischen weiß schließlich jeder – vom Topmanager bis zum Praktikant – welche Sicht der Dinge die richtige oder zumindest die politisch korrekte ist. Dennoch kommt es manchmal immer noch vor, daß sich der ein oder andere Kollege etwas Unverzeihliches leistet: Eine eigene Meinung!

Teilnahme an Demonstrationen ist Privatsache

Spiegel Online möchte hier Abhilfe schaffen. Unter der Überschrift „Wie geht man mit rassistischen Kollegen um?“ befragt die Redaktion die Arbeitsrechtlerin Annegret Balzer. Das Interview und die Tipps der Juristin sind ein Leitfaden für politisches Denunziantentum am Arbeitsplatz.

Wer jetzt glaubt, er sei davor sicher, nur weil er im Beruf nicht über Politik spricht, wird gleich mit der ersten Frage eines Besseren belehrt, die da lautet: „In Chemnitz sind zahlreiche Rechte aufmarschiert, haben den Hitlergruß gezeigt und ausländerfeindliche Parolen gerufen. Was kann man tun, wenn man auf solchen Demos einen Kollegen von sich entdeckt?“

Wohl bemerkt: Es wird nicht nach Kollegen gefragt, die selbst Hitlergrüße zeigen oder ausländerfeindliche Parolen gerufen haben, sondern nach Leuten, die lediglich an einer Demonstration teilgenommen haben. Noch sehr viel undemokratischer könnte man in ein solches Gespräch wohl kaum einsteigen. Immerhin: Die Juristin weist darauf hin, daß die Teilnahme an einer Demonstration grundsätzlich Privatsache ist. Zumindest solange keine Straftaten begangen werden und sich der Betreffende dabei nicht als Angestellter des Unternehmens zu erkennen gibt.

Arbeitgeber soll sich zu Unternehmenswerten äußern

Damit will sich Kristin Haug, die für Spiegel Online das Interview führt, aber nicht zufrieden geben. Sie fragt nach, ob man denn dem Chef dennoch davon berichten – ja sie verwendet tatsächlich das Wort „berichteten“ – sollte.

Nun scheint auch Balzer verstanden zu haben, was man beim Spiegel von ihr hören möchte. Schon sehr viel weniger neutral-juristisch und dafür deutlich ideologischer gibt sie zu Protokoll, daß zwar niemand „Kollegen verpfeifen muß“, es aber Sinn ergäbe, „wenn ansonsten ein Schaden für das Unternehmen“ drohe.

Was sollte der Arbeitgeber dann tun? fragt die Frau von Spiegel Online, die jetzt erkennbar Blut geleckt hat. „Er muß spätestens bei einem solchen Anlaß klarstellen, welche Werte am Arbeitsplatz geduldet werden. Das kann er entweder per Mail oder mit einem Aushang tun“, antwortet die Anwältin, von der es heißt, sie berate „Unternehmen, Personalentscheider und Führungskräfte zu arbeitsrechtlichen Fragen, zu Compliance-Themen und zum Beschäftigtendatenschutz.“

Unklar, was eigentlich als rassistisch gilt

Das Interview liest sich jetzt immer mehr wie das Tagebuch der feuchten Träume von Antifa-Aktivisten. Wenn die Journalistin Haug fragt, wann denn eine fristlose Kündigung angemessen sei, kann man selbst beim bloßen Lesen förmlich das Funkeln in ihren Augen spüren, das sie, bei der Trophäen-Jagd auf rechte Kollegen zu entwickeln scheint.

Auch wer nach der Arbeit nicht auf die Demo, sondern nach Hause geht, ist nicht sicher vor diesem neuen Denunziantentum. Auf Twitter und Facebook angesprochen, sagt Balzer: „Wenn der Account öffentlich ist und ein Bezug zum Arbeitgeber hergestellt werden kann, zum Beispiel, wenn dieser im Profil genannt ist oder jemand ein Foto von sich postet, auf dem er seine Arbeitskleidung trägt, dann können rassistische und verfassungsfeindliche Kommentare Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis haben.“

Was genau rassistisch und verfassungsfeindlich ist, wird im gesamten Interview nicht erklärt. Das würde Arbeitgeber und Denunzianten wohl auch zu sehr in ihrem Handlungsspielraum einschränken. Die Juristin verweist lediglich immer wieder auf Einzelfallentscheidungen. Im Alltag gilt hier oft das Motto: Wer sich nicht wehrt, ist ein Rassist. Mit dieser Methode werden viele zu Rassisten gemacht. Auf Hilfe von den Gewerkschaften braucht ein geschaßter „rechter“ Arbeiter in der Regel freilich nicht zu hoffen.

Was, wenn der Chef rechtsradikal ist?

Aber auch das scheint der Spiegel-Online-Redaktion noch nicht zu genügen. Auch Kollegen die „fremdenfeindliche Witze“ in einer WhatsApp-Gruppe austauschen, hätte man offenkundig gerne im Namen der ideologischen Betriebshygiene angeschwärzt und ausgemustert. Hier muß die Arbeitsanwältin aber enttäuschen. Wer sich in einer kleinen geschlossenen Gruppe äußere, dürfe davon ausgehen, daß er das im privatem Rahmen tue.

Man glaubt Interviewerin und Interviewter irgendwie anzumerken, daß sie damit nicht so ganz zufrieden sind. Immerhin verweist Balzer auch hier wieder auf die Entscheidung im Einzelfall. Für den gewieften Betriebsspitzel heißt das so viel wie: Im Zweifel immer alles erst mal beim Chef petzen! Wenn ein schlechter Witz bei WhatsApp nicht ausreicht für eine Entlassung, wird sich früher oder später schon ein anderer „Grund“ finden.

Aber was tun, wenn der Chef selbst „rechtsradikal“ ist? Auch hier weiß die Juristin maßvollen Rat: „Das sollte man gut beobachten und sich gegebenenfalls mit Nachweisen an einen anderen Chef wenden, und den gibt es immer: ein Aufsichtsratsmitglied, ein Gesellschafter, ein anderer Geschäftsführer. Man sollte aber immer erst einmal versuchen, innerbetriebliche Themen auch innerhalb des Betriebes zu klären, bevor man sich etwa an Polizei oder die Presse wendet.“

Auf der rechtlich sicheren Seite

Den eigenen Chef von der Polizei verhaften lassen ist natürlich die absolute Königsdisziplin des Volkssports Denunziantentum. Die meisten „Helden der Arbeit“ werden sich wohl damit begnügen, das zu tun, was sie gewohnt sind: Nach unten treten und alle andersdenkenden Mitarbeiter wegmobben. Dank Spiegel Online können sie sich dabei jetzt nicht mehr nur moralisch, sondern auch juristisch auf der sicheren Seite fühlen

Denunziation im Büro (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa Themendienst
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag