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Parteienfinanzierung: Ein Verbot „light“

Parteienfinanzierung: Ein Verbot „light“

Parteienfinanzierung: Ein Verbot „light“

Spielfiguren
Spielfiguren
Spielfiguren: Unerwünschte, nicht verbotene Parteien finanziell austrocknen Foto: picture-alliance/ dpa
Parteienfinanzierung
 

Ein Verbot „light“

Die jüngste Verfassungsänderung hebt die Chancengleichheit in der Parteifinanzierung auf. Sie zielt auf die finanzielle Strangulierung unerwünschter Parteien ab, auch ohne Verbot. Das schafft für Parteien einen neuen Rechtsstatus zwischen normal und verboten. Das ist, was früher „vogelfrei“ genannt wurde. <>Ein Kommentar von Werner Patzelt.<>
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„Gut gemacht“ ist etwas anderes als „gut gemeint“. Auch ist Gutgetanes erst im Rückblick zu erkennen. Sorgen darf man sich aber schon früher machen. Etwa über jenes „Parteienverbot light“, das der Bundestag jüngst durch Verfassungs- und Gesetzesänderungen beschlossen hat.

Es dient der finanziellen Strangulierung solcher Parteien, die das Bundesverfassungsgericht – obwohl verfassungswidrig – angesichts ihrer Bedeutungslosigkeit wegen des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgebots nicht verbieten will. Trotzdem soll ihnen das Gericht den staatlichen Geldhahn zudrehen können, nämlich durch Feststellung ihrer Verfassungsfeindlichkeit.

Gegen unerwünschte Parteien vorgehen

Das schafft für Parteien einen neuen Rechtsstatus zwischen „normal“ und „verboten“. So werden sie selbst dann materiell angreifbar, wenn das Recht an ihnen abgleitet. „Vogelfrei“ hätte man das früher wohl genannt.

Die Zuweisung dieses Status vermögen die etablierten Parteien auszulösen, nämlich über ihre staatlichen oder parlamentarischen Rollen. Also kommt neben der löblichen Sicherung freiheitlicher Demokratie ein weiteres Motiv ins Spiel: Fortan kann auch gegen bloß unerwünschte Parteien vorgegangen werden – wenn das Verfassungsgericht mitspielt.

Finanziell vernichten statt verbieten

Letzteres vollzöge sich, sobald das Gericht die – seit 1951 in seiner Definition von „freiheitlicher demokratischer Grundordnung“ festgelegten – Kriterien der Verfassungsfeindlichkeit von Parteien ausweitete und nach politischen Gesichtspunkten akzentuierte.

Das ließe sich mit Blick auf das Verhältnismäßigkeitsgebot damit begründen, es gehe ja nicht um das schwerwiegende Verbot einer Partei, sondern nur um die Beendigung ihrer staatlichen Finanzierung. Wird diese entzogen, ist die bekämpfte Partei allerdings auch erledigt – nur eben leichter und eleganter als mit der Keule eines ausdrücklichen Verbots.

Chancengleichheit nicht mehr gegeben

Von ihrer antiextremistischen Zwecksetzung her ist diese neue Möglichkeit plausibel. Sie wird aber sehr ungute Nebenwirkungen haben. Denn jetzt ist ein wertvolles Prinzip freiheitlicher demokratischer Grundordnung um seine bisherige Klarheit gebracht: die Chancengleichheit aller nicht verbotenen politischen Parteien. Gerade mit Verweis darauf ließ sich jahrzehntelang der böswilligen Behauptung entgegentreten, in Deutschland herrsche die „plurale Fassung einer Einheitspartei“.

Wenn aber die Chancengleichheit der Parteien beseitigt wird, um ganz ausdrücklich ein weiteres Kampfmittel gegen unliebsame Parteien zu schaffen, dann entsteht genau hier eine Wunde freiheitlichen Verfassungsdenkens. Dieses zielt nämlich auf Gleichbehandlung aller Akteure in der politischen Arena sowie auf liberale Kriterien beim Zugang zu ihr.

Tür für zivilgesellschaftliche Selbstjustiz

Das Fortschwären dieser Wunde wird bald unsere politische Kultur über das jetzt schon schlimme Ausmaß links- und rechtsradikaler Gewaltlust hinaus vergiften. Die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit einer nicht verbotenen Partei öffnet Tür und Tor für die zivilgesellschaftliche Selbstjustiz.

Denn welche Argumente soll man künftig dem Druck politischer Gruppen auf Gastwirte oder Kommunalverwaltungen entgegensetzen, einer zwar nicht verbotenen, doch gerichtlich als verfassungsfeindlich ausgewiesenen Partei solche Räume gerade nicht zur Verfügung zu stellen, welche diese Partei für ihre parteien- und wahlrechtlich vorgeschriebenen Parteitage oder Wahlversammlungen nun einmal braucht?

Parteien ganz ohne Wählervotum ersticken

Leicht läßt sich durch solches Verhindern bewirken, daß eine politische Gruppierung bald schon formalrechtlich nicht mehr als Partei auftreten kann. Sie wäre dann, wider eigenen Willen, von der Befolgung zwingender Rechtsregeln abgehalten, also von ihren Gegnern ganz ohne Wählervotum erstickt worden.

Noch weiter geriete man in den Sumpf, würde das Argument populär, für das Erkennen der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei brauche man doch nicht Nachhilfe vom Verfassungsgericht. Also wäre jene Partei jetzt schon, im Vorgriff auf das noch nicht geleistete Austrocknen ihrer Geldquellen, um sämtliche Betätigungschancen zu bringen. Wie der Umgang früher mit der NPD, heute mit der AfD zeigt, ist so eine Entwicklung sehr wahrscheinlich.

Rechtsstatus einer „vogelfreien Partei“

Gerade in diesem Zusammenhang ist es aufschlußreich, daß nur wenige Jahre nach dem Verbot der KPD die Gründung der DKP von sehr vielen begrüßt wurde als Einschwenken der „übertrieben antikommunistischen“ Bundesrepublik auf die Normalität westlicher Demokratien, während weiterhin jede Partei als rechtlich auszuschalten gilt, die sich in die Nähe der – 1951 in Gestalt der Sozialistischen Reichspartei ausdrücklich verbotenen – Nazis rücken läßt.

Nichts anderes als eine Reaktion auf die Unmöglichkeit, der politisch besonders verhaßten NPD durch ein Parteiverbot beizukommen, ist denn auch die jetzt vollzogene Schaffung des Rechtsstatus einer „vogelfreien Partei“.

Um unserer Demokratie willen ist zu hoffen, daß sich bald schon ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte herbeiführen läßt, das die so kurzsichtig bewirkten Rechtsprobleme klärt. Es besäße auch noch eine ganz besondere Pointe: Wurde der Gesetzgeber zum Versuch, grundgesetzwidriges Verfassungsrecht zu schaffen, vielleicht vom Verfassungsgericht selbst verleitet?

Spielfiguren: Unerwünschte, nicht verbotene Parteien finanziell austrocknen Foto: picture-alliance/ dpa
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