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Meinung: Das „Integrations“-Sammelsurium

Meinung: Das „Integrations“-Sammelsurium

Meinung: Das „Integrations“-Sammelsurium

Die Spitzen von Union und SPD
Die Spitzen von Union und SPD
Die Spitzen von Union und SPD: Ein sinnloses Unterfangen Foto: dpa
Meinung
 

Das „Integrations“-Sammelsurium

Wäre das Asylrecht in der Vergangenheit konsequent angewandt worden, bräuchte man nun kein hastig zusammengeschustertes „Integrationsgesetz“, um an den Folgen der millionenfachen illegalen Einwanderung herumzukurieren. Denn so einfach werden aus Wirtschaftsflüchtlingen keine Steuerzahler. Ein Kommentar von Michael Paulwitz.
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Hurra, wir bekommen ein „Integrationsgesetz“. Nur: wozu? Mit einem Sammelsurium von ein paar unzusammenhängenden Maßnahmen verwandelt man illegale Einwanderer und Analphabeten aus fremden Kulturkreisen mit problematischen Mentalitäten im geistigen Gepäck nicht mal eben so in Steuer- und Beitragszahler und Stützen der Gesellschaft.

„Hunderttausend Ein-Euro-Jobs“ und die Abschaffung der Vorrangprüfung bei der Besetzung von Arbeitsplätzen sind unterm Strich nur Statistik-Kosmetik, die an den Milliardenlasten für Steuerzahler und Sozialkassen aus dem millionenfachen Zustrom neuer Transferabhängiger kaum etwas ändern wird. Der Bedarf an Einfachjobs für Nicht- und Geringqualifizierte ist in einem entwickelten Industrieland nun mal endlich.

Bestehendes Recht wird nicht angewendet

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann tut trotzdem so, als hätte man gerade das Rad neu erfunden: „50 Jahre nach dem Beginn der Einwanderung“ bekomme „Deutschland jetzt ein Integrationsgesetz“.

Daran ist praktisch alles schräg. Der Gastarbeiterzuzug hat nicht vor fünfzig, sondern vor sechzig Jahren begonnen; und seit dem stillschweigenden Verzicht auf die Befristung der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte hapert es in der deutschen Ausländerpolitik weniger am Fabrizieren neuer Gesetze als am konsequenten Anwenden und Durchsetzen der bestehenden.

Kaum anzunehmen, daß die Drohung, bei „Ablehnung von Integrationsmaßnahmen“ die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz zu kürzen, großen Eindruck macht, solange die Leistungen selbst als Einwanderungsmagnet und Einladung zum Asylmißbrauch bestehen bleiben und Scharen von Asylanwälten nur darauf warten, auf Steuerzahlers Kosten gegen denselben zu prozessieren.

Grundgesetz ist alleiniger Maßstab

Daß Asylbewerbern ein Wohnsitz zugewiesen werden soll, solange sie von staatlichen Leistungen leben, und daß eine „Verletzung der Wohnsitzsituation“ für die Betroffenen „zu spürbaren Konsequenzen“ führen soll, klingt auf dem Papier gut; wenn das Gesetz denn Ende Mai vom Kabinett beschlossen, in den Bundestag eingebracht und irgendwann in diesem Jahr sogar noch in Kraft treten wird.

Wie ernst die Konsequenzen sind, danach kann man ja die dreihundert- oder fünfhunderttausend im Land vagabundierenden unregistrierten Asyl-Immigranten fragen – so genau kennt die Bundesregierung die Zahlen ja selbst nicht –, von denen nicht wenige die offenen Grenzen genützt haben dürften, um direkt in den Untergrund abzutauchen, wo lukrativere Betätigungen als Ein-Euro-Jobs winken.

Im Grundgesetz, dem Maßstab aller Gesetzgebung, gibt es übrigens einen Artikel 16a, der klipp und klar festlegt, daß keiner, der über ein sicheres Drittland einreist, in Deutschland Anspruch auf Asyl erheben kann. Hätte man den in der Vergangenheit konsequent angewandt, bräuchte man gar kein hastig zusammengeschustertes „Integrationsgesetz“, um an den Folgen der millionenfach tatenlos hingenommenen illegalen Einwanderung unter Mißbrauch des Asylrechts herumzukurieren.

Die Spitzen von Union und SPD: Ein sinnloses Unterfangen Foto: dpa
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