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Cannabis-Freigabe: Das Verbot ist kontraproduktiv

Cannabis-Freigabe: Das Verbot ist kontraproduktiv

Cannabis-Freigabe: Das Verbot ist kontraproduktiv

Steffen Königer
Steffen Königer
Steffen Königer: Auflärung ist nötig Foto: dpa
Cannabis-Freigabe
 

Das Verbot ist kontraproduktiv

Seit Monaten debattiert die Politik über die Freigabe von Cannabis. In einem Gastbeitrag für die JUNGE FREIHEIT begründet des Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Steffen Königer, warum er für einen entsprechenden Schritt wäre.
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Weltweit ist die Steigerung des Mißbrauchs von harten wie von weichen Drogen ein Ausdruck von fehlender Einflußnahme oder ungenügender Aufklärung über die Folgen einer starken Sucht, die bis hin zur völligen Aufgabe der Persönlichkeit und starken Beeinträchtigung des familiären sowie gesellschaftlichen Umfeldes führen kann. Schwerste Gesundheitsschäden und oftmals der Tod sind die Folge. So gesehen könnte bei Alkohol und Nikotin nicht einmal von weichen Drogen gesprochen werden. Denn die Folgen des regelmäßigen, grenzenlosen Konsums sind schwerwiegend.

Allein in Deutschland konnten 14.551 Sterbefälle 2014 auf die Volksdroge Nummer eins zurückgeführt werden. Die Raucher stellen mit vermutlich mehr als 100.000 Toten im Jahr sogar eine noch schauerlichere Zahl in den Raum. Und die Folgen des Konsums von Tetrahydrocannabinol, kurz THC? Bei Cannabisprodukten gilt, daß sowohl Marihuana als auch Haschisch als abhängig machende Einstiegsdroge bezeichnet werden. Später, so wird oft kolportiert, griffen gerade Jugendliche nicht mehr nach dem Joint, sondern sehr schnell zur Crack-Pfeife oder chemischen Drogen.

Staatliche Sanktionen bringen kaum etwas

Eigentlich müßten die Zahlen schon aussagekräftig genug sein. Sicherlich gibt es auch Sterbefälle, die sich auf den Konsum THC-haltiger Produkte zurückführen lassen, doch verglichen mit den Sterbefällen durch den Einfluß von Alkohol und Nikotin sind diese eher zu vernachlässigen. Es erschließt sich rein logisch nicht, warum Whiskey oder Zigaretten umgangssprachlich als „Genußmittel“ bezeichnet werden, ein Joint hingegen als eine „Einstiegsdroge“.

Dabei bringen die staatlichen Sanktionen kaum etwas. Von der ziemlich verwirrend anmutenden Regelung, man dürfe Cannabisprodukte zwar konsumieren, aber nicht besitzen, einmal abgesehen, hat das anhaltende Verbot dieser Drogen auch negative Seiten: Ich möchte nichts Verbotenes tun, also versuche ich es mal mit Teesorten, die zu rauchen sind. Oder mit Fliegenpilzen, die man kochend zubereitet zu sich nehmen können soll, um sich einen Trip zu verschaffen.

Nur mit Steuerbanderole

Zumindest sind im Internet viele Dinge zu erfahren, mit denen man sich ganz legal in einen Rausch versetzen können soll. Nicht gerade der vorteilhafteste Weg, um sich an Gesetze zu halten und dabei eventuell sein Leben in Gefahr zu bringen! Es gibt wenige Länder, in denen die Einnahme jedweder Droge mit Todesstrafe belegt ist. Da wir dankenswerterweise nicht in einem solchen Land leben, ist das Vorhandensein von Drogen und Abhängigen auch eine leicht schattige Kehrseite unserer Freiheiten.

Wir müssen lernen, wie wir unsere Mitmenschen zu einem verantwortungsvollen Umgang damit bewegen. Dann sind Risiken minimiert, Cannabisprodukte zu legalisieren, dessen Wirkungen und vor allem dessen natürliche Herkunft man kennt. Auf diese Weise werden Produktion wie Vertrieb, ähnlich hochwirksamen medizinischen Präparaten, dem Staat in die Hand gegeben. Er hat die Kontrolle darüber, wem und in welcher Menge es verkauft wird. Zum anderen wird jeder Joint und jeder Keks auch noch mit einer staatlichen Abgabe versehen. Es ist doch unsinnig, einen 18jährigen für den Besitz von acht Gramm Haschisch strafrechtlich zu verfolgen, wenn er sich mit acht Flaschen Korn ganz legal ins Jenseits schießen kann.

Zum Schluß bleibt festzuhalten, daß das eigentliche Problem und auch dessen Lösung in der Aufklärung über Suchtgefahren liegen muß. Jedem Heranwachsenden kann gar nicht eindringlich genug bewußtgemacht werden, daß alles, was er konsumiert, für ihn wie für seine Umwelt Folgen haben kann. Denn wie immer gilt: Niemals Dinge übertreiben, die einem Freude bereiten können, das Maß nicht aus den Augen verlieren. Dann spricht nichts dagegen, in einer fröhlichen Runde am Lagerfeuer neben einer Sektflasche auch einen Joint kreisen zu lassen – beides mit Steuerbanderole.

Steffen Königer, Jahrgang 1972, ist Abgeordneter der AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag und dort Mitglied im Ausschuß für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Zuvor arbeitete er als selbständiger Handwerker.

Steffen Königer: Auflärung ist nötig Foto: dpa
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