Es ist immer das gleiche: Kommt es in Deutschland irgendwo zu einer Straftat mit vermeintlich rechtsextremistischem Hintergrund, wird der Ruf nach einem NPD-Verbot laut. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob der Vorfall bereits abschließend untersucht worden ist – im besten Fall mit einem rechtskräftigen Urteil – und ob die NPD überhaupt in irgendeiner Verbindung zu diesem steht.
Als sich nach dem Bekanntwerden der mutmaßlich von Rechtsextremisten begangenen Mordserie an neun Ausländern und einer Polizistin die Forderungen nach Konsequenzen überschlugen, war die Versuchung auch für viele Politiker aus der Union zu verlockend, auf den allgemeinen Hysterie-Zug aufzuspringen.
Nach dem Rausch folgt das Erwachen
Doch wie nach jedem Rausch folgt auch diesmal das bittere Erwachen; und die Erkenntnis, daß die Angelegenheit, nüchtern betrachtet, vielleicht doch nicht ganz so einfach ist, wie angenommen. Schließlich entscheidet in Deutschland immer noch das Bundesverfassungsgericht über das Verbot einer Partei – und nicht der politische Gegner oder gar die vielbemühte „demokratische Gesellschaft“.
Für die Karlsruher Richter zählt dabei einzig und allein, ob der Fortbestand der Demokratie ernsthaft durch eine bundespolitisch unbedeutende Partei gefährdet sein kann. Dies zu bejahen, wäre allerdings ein Armutszeugnis und käme staatspolitisch einer Bankrotterklärung gleich.
JF 13/12