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Wenig Spielraum

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Das Bundesverfassungsgericht hat der Regierung wieder was eingebrockt. Wann immer deutsche Soldaten in einen Auslandseinsatz gehen, müssen die Abgeordneten des Bundestages ihre Zustimmung geben. Damit war die Beteiligung deutscher Soldaten am AWACS-Einsatz in der Türkei 2003 nicht vom Grundgesetz gedeckt. Und auch die aktuellen Versuche der Unionsfraktion, der Regierung mehr Spielraum beim Einsatz des Militärs im Inland wie im Ausland zu geben, haben sich nunmehr erledigt.

Das alles darf nicht als Spezialität der deutschen Verteidigungspolitik mit ihrer einzigartigen „Parlamentsarmee“ gesehen werden. Dahinter steckt eine Grundsatzangelegenheit. Die höchsten Richter haben einen Pflock für den Parlamentarismus eingeschlagen und sich gegen Versuche der Regierung gestemmt, immer mehr Macht an sich zu ziehen. Diese Chance sollte der Bundestag nutzen. Die Abgeordneten sollten zwar nicht der Versuchung erliegen, Feldherr zu spielen, aber sich stärker um Sinn von Einsätzen und Ausrüstung der Streitkräfte kümmern. Und schnellstens ein anderes Projekt in die Hand nehmen: Wenn die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist, dann gehört das Ehrenmal für die toten Soldaten an den Reichstag und nicht in den Bendlerblock, wo es der Verteidigungsminister verstecken will.

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