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ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Heilige Originale

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Cato, Palmer, Exklusiv

Große Worte fallen wegen des geplanten Verkaufs von alten Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe. Erlöst werden sollen rund 70 Millionen Euro. Die Rede geht von einem „Akt der Barbarei“. Landespolitiker versuchen den Eindruck zu erwecken, als handle es sich um den allenthalben zu beobachtenden Versuch der öffentlichen Hand, die staatlichen Finanzen durch den Verkauf von Entbehrlichem zu sanieren. Auch dies wäre schon ein Vorgang, der mit Recht als „Verkauf des Tafelsilbers“ zu kritisieren wäre. Aber der Versuch des Landes Baden-Württemberg, sich zu sanieren, weicht von dem Üblichgewordenen auf bedenkliche Weise ab: Es ist unklar, ob das, was veräußert werden soll, dem Verkäufer überhaupt gehört. Das ehemalige badische Herrscherhaus erhebt Ansprüche, die das Land nicht rundweg abweist, denn man ist bereit, gewisse Rücksichten zu nehmen, indem dem einstigen Herrscherhaus ein Teilerlös zugunsten von Schloß Salem und ein fortdauerndes Wohnrecht zugestanden werden. Als Ausweg bleibt der Versuch des gerichtlichen Vergleichs, um nachzuholen, was in Baden nach dem Ersten Weltkrieg versäumt worden ist: den Schnitt zu vollziehen zwischen Staatseigentum und dem, was den einstigen Herrscherhäusern gehört. Das ist mit der Zeit nicht einfacher geworden. Und schließlich ist es mit dem Eigentum an Kulturgut immer eine besondere Sache, denn auch eine noch so saubere Abschrift einer alten Handschrift vermittelt weniger Erkenntnisse als das „heilige Original“, von dem Goethe sprach.

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