Die NPD ist keine demokratische, aber eine demokratisch gewählte Partei. Dieses Dilemma muß eine Demokratie ebenso aushalten wie die Anmaßung der etablierten Parteien, ihre Eigeninteressen mit dem Staatswohl gleichzusetzen oder den „demokratischen Verfassungsbogen“ zu beschwören, wenn lediglich neue Konkurrenten verhindert werden sollen. Ginge es den Etablierten um die Demokratie, müßten sie die NPD als Symptom eigener Defizite und Tabuisierungen begreifen und sich nach der Berechtigung der Praktiken fragen, die bislang die Etablierung einer Rechtspartei verhindert haben, die unzweifelhaft demokratisch wäre. Der Ruf nach einem Parteienverbot und die Beschimpfung der NPD-Wähler als Quasi-Idioten entstammen dagegen dem Arsenal einer Erziehungsdiktatur. Der Zorn über ein mutmaßlich gewaltbereites Umfeld der Partei entzündet sich weniger an der politischen Gewalt als solcher als vielmehr daran, daß bei der NPD das Mittel der Einschüchterung durch die gewalttätige Antifa-Szene versagt. Nun tönt SPD-Fraktionschef Peter Struck, man könne, um eine Pleite wie beim Verbotsverfahren 2003 zu vermeiden, das Verfassungsgerichtsgesetz ändern. Der SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy plädiert dafür, erst 2010 eine neue Klage auf den Weg zu bringen, wenn die Richter, an denen das Verfahren gescheitert war, ausgeschieden sind. So wird das höchste deutsche Gericht zur Magd parteipolitischer Zweckmäßigkeiten herabgewürdigt. Das ist für die Demokratie schädlicher als der Einzug der NPD in den Schweriner Landtag.