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Deutsche Sprache ins Grundgesetz? , Dr. Beate Klein

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Zur Zeit wird erwogen, das Grundgesetz zu erweitern um den Satz: „Der Staat schützt und fördert die Kultur.“ Die Grundlage der Kultur in Deutschland ist aber die deutsche Sprache, und einen Artikel über diese sucht man im Grundgesetz vergebens. Deshalb sollte als Artikel 22a eingefügt werden: „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.“ 57 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes ist dies überfällig. Die Regelungen in nachgeordneten Gesetzen (Verwaltungsverfahrensgesetz, Gerichtsverfassungsgesetz, Amtssprache Deutsch) reichen nicht aus. Wie sonst könnte immer wieder von Stalking, Toll Collect, Gender Mainstreaming, Disease-Management die Rede sein? Solche Ausdrucksweise trägt zur Politikverdrossenheit bei. – Die Integration von Auswanderern scheitert oft an den Sprachkenntnissen. Eine klare Aussage im Grundgesetz würde den Stellenwert der deutschen Sprache steigern und auch den hier Geborenen klar machen, welche Sprache im öffentlichen Bereich bindend ist. Deutsch zuerst – auch in den Kindergärten und Grundschulen -, eine Fremdsprache nur, wenn die Grundlagen in der deutschen Sprache gefestigt sind. Eine Grundgesetzergänzung schüfe die Voraussetzung dafür, daß ohne deutsche Sprachkenntnisse keine Einschulung erfolgen könnte. – Nicht zuletzt würde eine Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz die Position in der Europäischen Union stärken. Frankreich macht vor, wie es geht: „La langue de la republique est le français“, heißt es im ersten Satz des zweiten Artikels, und auch in den Verfassungen anderer Länder (unter anderem Österreich und Schweiz) ist die Landessprache erwähnt. Es wird Zeit, sich in Deutschland darüber klarzuwerden, daß die deutsche Sprache die Grundlage des Zusammenlebens verschiedener gesellschaftlicher Gruppen ist. Gemeinsinn und Zusammenhalt, „Mannschaftsgeist“ unter allen Einwohnern ist nur möglich durch eine gemeinsame Sprache. Eva-Maria Kieselbach vom Verein Deutsche Sprache ist Leiterin der AG „Deutsche Sprache ins Grundgesetz“. Die Bundesrepublik Deutschland existiert seit 57 Jahren, ohne daß die deutsche Sprache im Grundgesetz ausdrücklich erwähnt wird – das wird auch in Zukunft unnötig sein. Man sollte sich vor Überregulierungen hüten. Sprache ist etwas Lebendiges und im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen. Wir leben in einer Zeit, in der man dank Internet in Sekundenschnelle rund um den Erdball Kontakte knüpfen kann. Es ist daher völlig verständlich, daß fremdsprachliche Wörter in die Alltagssprache einfließen und es wäre geradezu grotesk, dies gesetzlich unterbinden zu wollen. Viele dieser Wörter (zum Beispiel Mail, Chatroom, Update, Notebook usw.) werden überall auf der Welt verstanden und brauchen nicht mühsam übersetzt zu werden. Gerade das Einfließen englischer Wörter erleichtert die internationale Kommunikationsfähigkeit. In Wirtschaft und Forschung wird zunehmend in Englisch kommuniziert und mit englischer Fachliteratur gearbeitet. Hier krampfhaft auf das Deutsche bestehen zu wollen, würde in Zeiten der Globalisierung den Standort Deutschland zusätzlich schwächen und die internationale Zusammenarbeit erschweren, wenn nicht unmöglich machen. Natürlich muß die Amtssprache in Deutschland auch Deutsch sein, ebenso wie zweifelsfrei klar sein muß, daß ein deutscher Staatsbürger die Landessprache zu beherrschen hat. In diesem Zusammenhang sind Deutschpflicht in Schulen und verpflichtende Sprachkurse für Zuwanderer richtig und sinnvoll. Dafür allerdings braucht man keine Grundgesetzänderung – das läßt sich in nachgeordneten Gesetzen problemlos regeln. Das Beherrschen der Landessprache allein sollte allerdings auch nicht überschätzt werden. Es bedeutet nicht automatisch erfolgreiche Integration, wie man am Beispiel Frankreichs sehen kann. Die muslimischen Zuwanderer aus Marokko und Algerien beherrschen Französisch, integriert sind sie deshalb noch lange nicht. Stefan Herre / Dr. Beate Klein sind Redakteure des Blogs „Politically Incorrect“, Internet: www.myblog.de/politicallyincorrec

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