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Steuern auf Alkohol radikal erhöhen?

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Daß Alkohol ein Kulturgut darstellt, wird von der Alkoholindustrie nur allzu gerne betont. Wenn aber nun neue „Alkopops“ auf der Basis von Wein, Limonade und Unmengen Zucker die inzwischen mühsam beschlossene Sonderabgabe für die wodkahaltigen Alkopops umgehen sollen, so ruiniert dies nicht nur den Ruf des Weines als Kulturgetränk, sondern macht auf ein ethisches Defizit der Alkoholindustrie aufmerksam: Nicht alles, was möglich und machbar ist, muß auch ausgeführt werden. Und hier ist nicht von den vielen wackeren Winzern im Land die Rede, sondern von denjenigen Vertretern der Alkoholindustrie, die es nicht lassen können, die Jugend mit immer neuen Erfindungen zu beglücken. Der Staat mit der mühsam erfochtenen Sondersteuer wird einmal mehr vorgeführt. Die Alkoholindustrie kann sich immer damit herausreden, daß die Produkte für Konsumenten jenseits der Altersgrenze produziert sind und daß man für die Nachlässigkeiten im Jugendschutz nicht verantwortlich ist. Doch dieses verantwortungslose Denken macht auf das zugrunde liegende Problem aufmerksam: Die Alkoholsteuern insgesamt sind zu niedrig – vor allem im internationalen Vergleich – und in sich ein Wirrwarr unlogischer Vorgaben: Weinsteuern gibt es gar nicht, die Biersteuern sind Ländersache und bisweilen sogar in der Verantwortung der Kommunen, die Branntweinsteuern sind mit gut 13 Euro für jeden Liter reinen Alkohol immer noch zu niedrig, und die Schaumweinsteuern sind ein Relikt zum Bau der kaiserlichen Flotte. Was wir benötigen, ist ein in sich logisches an den Alkoholgehalt der jeweiligen Getränke gekoppeltes gesundheitspolitisches System deutlich höherer Steuern. Nicht um den Bürgern den Spaß an Wein und Bier zu verderben und auch nicht um den klammen Staatshaushalt zu sanieren, sondern als Instrument moderner präventiver Gesundheitspolitik. Prof. Dr. Michael Klein ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Suchtpsychologie e.V. und Leiter des Forschungsschwerpunkts Sucht an der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen. In Zeiten knapper Mittel verfällt der Staat sehr schnell der „Schnapsidee“, sich durch Steuererhöhungen Mehreinnahmen zu verschaffen. Die wiederholten Erhöhungen für Tabakwaren belegen dies eindeutig. Vordergründig wird dies damit begründet, daß durch die Verteuerung von Produkten das Konsumverhalten geändert werden soll. Im Hinblick auf die skandinavischen Länder wird diese These widerlegt. Dort wird nur bei vordergründiger Betrachtung weniger getrunken. Die Exzesse fallen um so schlimmer aus. Menschliches Verhalten durch Verbote nachhaltig zu beeinflussen, ist ebenso ungeeignet, wie dieses Ziel durch Erhöhung der Abgabepreise herbeizuführen. Auch der Hinweis auf eine höhere Besteuerung in anderen EU-Mitgliedstaaten dient nicht einer schlüssigen Beweisführung. Der Genuß von alkoholischen Getränken gehört in unserem Land seit Jahrhunderten zur kulturellen Tradition. Das Gros der Menschen in unserem Land weiß sachgerecht beispielsweise mit Bier umzugehen. Nur bei wenigen findet ein Mißbrauch statt. Für diesen Mißbrauch gibt es vielfältige Gründe, die meist im sozialen Bereich liegen, wie Arbeitslosigkeit und ähnliches mehr. Eine Erhöhung der Besteuerung für alkoholische Getränke würde dem Gros der Menschen in unserem Land ein Stück Lebensfreude nehmen. Auch die soeben in Kraft getretene Sondersteuer für Alkopops (nicht Biermischgetränke) dürfte am Ende des Tages keine Lenkungswirkung haben. Wichtig ist, daß überall dort, wo ein Schutzbedürfnis für Menschen besteht – zum Beispiel bei Jugendlichen – die Vorschriften zum Jugendschutz eingehalten werden. Verbote oder Steuererhöhungen sind dabei fehl am Platz. Denn hätten Staat und Gesellschaft ihr Augenmerk darauf gelenkt, daß Alkopops erst von Konsumenten ab dem 18. Lebensjahr konsumiert werden dürfen, wäre es zu einem mißbräuchlichen Verhalten bei Jugendlichen nicht gekommen. RA Peter Hahn ist Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bund e.V. in Bonn.

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