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Standort für Islamisten

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Es ist wahrlich eine große Zeit für Metin Kaplan. Seit Tagen ist der Islamistenführer, der immerhin wegen eines Mordaufrufs rechtskräftig verurteilt wurde, in aller Munde. Der kleine Mann mit dem weißen Turban genießt die Aufmerksamkeit, die ihm die Öffentlichkeit schenkt – die zuständigen Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen weniger. Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster festgestellt hat, daß man Kaplan in die Türkei abschieben darf, wollte ihn die Polizei in Abschiebehaft nehmen. „Überraschenderweise“ war er am Abend nicht mehr in seiner Wohnung anzutreffen. Ganz Deutschland faßte sich an den Kopf – wie kann so etwas nur passieren? Vor allem NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) hat sich durch das Schauspiel bis auf die Knochen blamiert. Und das nicht zum ersten Mal. Denn der Fall Kaplan zeigt exemplarisch auf, wie zahnlos und unbeholfen man in NRW gegen radikale Ausländer vorgeht. Der deutsch-israelische Terror-Experte David Schiller kritisierte bereits vor Jahren, daß das Land NRW für gewaltbereite Islamisten einen attraktiven Standort darstellt. Im Vergleich zu Bayern konnten in NRW „jahrzehntelang radikale und terroristische Organisationen Fuß fassen“, so Schiller. Auch im Falle Kaplan habe man jahrelang seine Haßtiraden toleriert und auf das „Religionsprivileg“ verwiesen. Vielleicht liegt es aber auch daran, daß die Arbeit des Landesverfassungsschutzes längst zweckentfremdet wurde. Statt Erledigung der Hausaufgaben engagiert man sich dort lieber im „Kampf gegen Rechts“ – der ist bequem vom Sessel aus zu erledigen und ungefährlich.

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