Es gibt manche Nachrichten, die sich auf den ersten Blick einem Kommentar zu entziehen scheinen. Dazu zählt die Mitteilung, daß einige Gruppen von NS-Opfern künftig eine bessere Entschädigung erhalten sollen. Diese Regelung umfaßt Zwangssterilisierte, Kinder von Euthanasie-Opfern sowie Menschen, die aus Gründen ihrer Homosexualität unter dem NS-Regime Verfolgungen zu erleiden hatten. Die Abgeordneten von SPD und Grünen, Marga Elser sowie Volker Beck, haben dies auf den Weg gebracht. Nachdenklich stimmt allerdings, daß erstmals auch Wehrmachtsdeserteure in diesen Kreis zukünftiger Entschädigungsberechtigter aufgenommen wurden. Nun wird Desertion bekanntlich in allen Armeen der Welt und zu allen Zeiten als eine schimpfliche Tat empfunden, welche der Militärgerichtsbarkeit unterliegt. Die Annahme, daß sämtliche Wehrmachtsdeserteure sich durch ihre Gegnerschaft zum NS-Regime zu ihrem Schritt motiviert gefühlt hätten, dürfte wohl kaum einer kritischen Beurteilung standhalten. So könnte denn hieraus sehr schnell ein Präzedenzfall entstehen, der unter Umständen auch einmal der Bundeswehr gewisse Probleme bereiten würde. Etwas erscheint außerdem auffällig: Erst kürzlich hatten beide Regierungsparteien unter Hinweis fehlender finanzieller Mittel einer Verbesserung der Entschädigung von Opfern kommunistischer Gewaltherrschaft eine Absage erteilt. Und dies, obwohl in der Verfassung der Bundesrepublik von der Gleichbehandlung aller Bürger die Rede ist.