Mit den Ankündigungen zur neuerlichen „Reform“ der Streitkräfte hat Minister Peter Struck die letzten Hüllen vom Umbau der Bundeswehr zu einer weltweit einsetzbaren Interventionsarmee aus Berufssoldaten fallen lassen. Ohne Zweifel entsprechen die heutigen Vorstellungen von Landesverteidigung nicht mehr jenen, die galten, als die Bundesrepublik während des Ost-West-Konflikts im Kriegsfall zur Kampfzone geworden wäre. Landesverteidigung würde heute auf dem Territorium der Bündnispartner beginnen. Es kann im deutschen Interesse liegen, sich an humanitären Aktionen in unterschiedlichen Gebieten der Welt zu beteiligen oder außerhalb des Landes Beiträge zur internationalen Sicherheit zu leisten.
Wer glaubt jedoch angesichts der Ziele und der realen Bedingungen der Einsätze in Afghanistan oder am Horn von Afrika, daß „Deutschland am Hindukusch verteidigt“ würde? Struck hat erklärt, Fähigkeiten zur Landesverteidigung würden bis auf geringe Ausnahmen nicht mehr benötigt. Nun mag der Artikel 87a des Grundgesetzes „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf“ für gewisse Interpretationen offen sein, ein „Gummiparagraph“ ist er jedoch nicht. Unter normalen Umständen wäre es Aufgabe der Opposition, darüber zu wachen, daß der materielle Inhalt unserer Verfassung nicht der Beliebigkeit preisgegeben wird. Was ist jedoch von einer Opposition zu erwarten, die nach ihren Verlautbarungen sich gegebenenfalls mit Bundeswehrsoldaten sogar am Krieg gegen den Irak beteiligt hätte?