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Urteil: Körperverletzung und Erpressung: Somalier zu Bewährungsstrafe verurteilt

Urteil: Körperverletzung und Erpressung: Somalier zu Bewährungsstrafe verurteilt

Urteil: Körperverletzung und Erpressung: Somalier zu Bewährungsstrafe verurteilt

Gerichtshammer
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Gerichtshammer: Bewährungsstrafe trotz mehrerer Delikte Foto: picture alliance
Urteil
 

Körperverletzung und Erpressung: Somalier zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Landgericht Fulda hat einen Somalier trotz einer Reihe von Straftaten zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Unter anderem hatte der Asylbewerber einen 50 Jahre alten Mann während einer Auseinandersetzung auf eine Straße geschubst. Ein Lkw konnte gerade noch rechtzeitig bremsen.
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FULDA. Das Landgericht Fulda hat einen Somalier nach einer Reihe von Straftaten zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dem 21 Jahre alten Asylbewerber werden gefährliche Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung, Bedrohung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt, berichtete Radio Tele FFH. Das Gericht wandte aber Jugendstrafrecht an, da sich der Angeklagte unreif und unüberlegt verhalten habe.

Der Somalier hatte am 3. Juli vergangenen Jahres in Bad Hersfeld einen damals 49 Jahre alten Mann während einer körperlichen Auseinandersetzung auf eine Straße geschubst. Ein herannahender Lkw konnte gerade noch rechtzeitig bremsen. Laut der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen, sei es zu dem Streit gekommen, weil der 50jährige gegen Ausländer gepöbelt hat.

In einer Asylunterkunft in Ronshausen hatte der 21jährige vier Tage zuvor versucht, eine Mitarbeiterin um Bargeld zu erpressen. Der Frau und einer weiteren Mitarbeiterin drohte er mit dem Tod. Noch am selben Tag versuchte der Somalier eine weitere Erpressung in einem anderen Asylbewerberheim.

Bedenken wegen Bewährung

Der Richter argumentierte, der Verurteilte habe eine bewußt schwere Verletzung seines Opfers in Kauf genommen. Ein absichtlicher Totschlagversuch, weswegen ihn die Staatsanwältin zuvor angeklagt hatte, konnte allerdings nicht nachgewiesen werden.

Die Kammer habe, so der Vorsitzende Richter, die Strafe nur mit erheblichen Bedenken zur Bewährung ausgesetzt, da der Verurteilte schädliche Neigungen habe. Der Somalier wurde zu 150 Arbeitsstunden und Deutschkursen verpflichtet. (ls)

Gerichtshammer: Bewährungsstrafe trotz mehrerer Delikte Foto: picture alliance
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