LUXEMBURG. Einwanderer aus EU-Ländern, die für eine kurze Zeit in Deutschland beschäftigt waren, dürfen nicht automatisch von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Diese Ansicht äußerte der Generalstaatsanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Melchior Wathelet, in einem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten. Wenn sich ein Antragssteller länger als drei Monate in dem Mitgliedstaat aufhalte, sei eine „individuelle Prüfung“ angebracht, bewertet Wathelet in seinem Gutachten.
Hintergrund ist die Klage einer Bosnierin mit schwedischem Paß, die in Deutschland einige Kurzzeitjobs ausgeübt hatte. Nach dem Ende ihrer Beschäftigung suchte sie eine neue Arbeitsstelle. Doch das Jobcenter Berlin-Neukölln hatte ihr nur sechs Monate Hartz-IV Unterstützung bewilligt. Gegen diesen Beschluß klagte die Frau.
Die Empfehlungen des EU-Generalanwalts sind grundsätzlich für die Richter nicht bindend. Jedoch sieht das Gericht sie als richtungsweisend an und folgt ihnen in der Regel. Das endgültige Urteil der Richter wird in ein paar Monaten erwartet. Würde sich das Gericht am Gutachten von Wathelet orientieren, könnten auf Deutschland steigende Sozialausgaben zukommen.(eh)