BERLIN. Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, hat eine schärfere Verfolgung von homosexuellenfeindlichen Straftaten gefordert. Hintergrund ist eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung zur Anzahl der homophob motivierten Haß- und Gewalttaten seit 2007.
Das Bundesinnenministerium konnte die Anfrage nicht beantworten, da diese Zahlen nur im internen Kriminalpolizeilichen Meldedienst erfaßt werden, berichtet der Tagesspiegel. Dort würden sie in der politisch motivierten Kriminalität unter dem Stichwort „Haßkriminalität“, Unterpunkt „sexuelle Orientierung“ kategorisiert. Die eindeutige Zuordnung einer Straftat als schwulenfeindlich sei somit nicht möglich, ging aus der Antwort hervor.
Beck: Kriminalstatistik nicht differenziert genug
Dem Abgeordneten reichte diese Klassifizierung nicht aus. Beck begründete seine Kritik damit, daß das Bundeskriminalamt in der Rubrik „Haßkriminalität – Unterpunkt sexuelle Orientierung“ vergangenes Jahr bundesweit 184 Straftaten gelistet hatte.
Die schwule Initiative „Maneo“ zählt für denselben Zeitraum jedoch allein 225 Fälle in der Hauptstadt. „Die genannten Zahlen decken allenfalls etwas mehr als die Summe der Strafanzeigen ab, die ich wegen homophober Drohungen und Beschimpfungen gestellt habe. Sie bilden keinesfalls den Umfang homophober Straf- und Gewalttaten in diesem Land ab“, sagte Beck dem Blatt.
Kritik äußerte Beck auch an der Erweiterung des Paragraphen 46 im Strafgesetzbuch um sogenannte „Haßkriminalität“ als Tatmotiv, die ab dem 1. August 2015 in Kraft tritt. Die Änderung sehe zwar eine stärkere Berücksichtigung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven vor, antimuslimische, antisemitische oder gar homophobe Tatmotive seien jedoch nicht explizit erwähnt. Dies sei zu undifferenziert, mahnte Beck.
Der Gesetzgebungsprozeß zur sogenannten Haßkriminalität war bereits vergangenes Jahr aus Justizkreisen kritisiert worden. Der Deutsche Anwaltverein hatte die Gesetzesänderung als „Schaufensterpolitik“ bezeichnet. Die Strafzumessung müsse von jedem Schematismus frei sein, hieß es in einer Stellungnahme. (fl)