BERLIN. Die Hells Angels haben angekündigt, gegen ein in Berlin verhängtes Verbot, ihre Abzeichen in der Öffentlichkeit zu zeigen, zu klagen. „Es ist absolut sicher, daß wir dagegen rechtlich vorgehen werden, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof“, sagte der Pressesprecher der Hells Angels, Rudolf Triller („Django“), gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. „Wenn ein Politiker glaubt, damit ein Problem zu lösen, sollte er nicht mit dem Kopf auf der Heizung schlafen“, unterstrich der Rocker hinzu.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte den Hells Angels vergangene Woche untersagt, ihre Abzeichen und den Schriftzug in der Öffentlichkeit zu tragen oder zu zeigen. Das Verbot betrifft den geflügelten Totenkopf und Schriftzüge an den Clubhäusern. Für die Umsetzung wurde den Rockern eine Frist von vier Wochen eingeräumt. Danach drohen bei einer Mißachtung des Verbots Bußgelder, im Wiederholungsfall Haftstrafen von bis zu einem Jahr.
„Reine Willkür“
Diesem Verbot vorausgegangen war ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 7. April dieses Jahres. Die Richter bestätigten die Verurteilung eines Hamburger Mitglieds der Hells Angels, der in der Öffentlichkeit eine ärmellose Jeansweste getragen hatte, auf deren Rückseite ein Totenkopf mit Engelsflügeln und der Schriftzug „Hells Angels“ angebracht waren. Hells-Angels-Sprecher „Django“ sieht in diesem Urteil „reine Willkür“. Mit einem Rechtsstaat habe das nichts zu tun, sagte er der JF. (tha)