KARLSRUHE. Der ehemalige Chefermittler im Fall Barschel darf sein Buch zu dem Thema vorerst nicht veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt dessen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen eine abschlägige Entscheidung des Verwaltungsgerichts abgelehnt. Die Entscheidung ist endgültig.
Der Beschwerdeführer Heinrich Wille ist Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft, die seinerzeit das Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts am ehemaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Uwe Barschel, führte. Wille hält einen Mord an Barschel, dessen Tod noch immer als ungeklärt gilt, weiterhin für möglich.
Vorgesetzter untersagte Nebentätigkeit
Der Generalstaatsanwalt in Schleswig und Vorgesetzte Willes, Erhard Rex, hatte dem Beschwerdeführer die geplante Buchveröffentlichung als Nebentätigkeit untersagt. Wille wurde gebeten, seine Kenntnisse über das Barschel-Verfahren als Dokumentation in der Schriftenreihe des Generalstaatsanwalts im Internet zu veröffentlichen.
Wille hatte gegen die Untersagung Widerspruch eingelegt und sich erfolglos vom Verwaltungsgericht durch alle Instanzen geklagt. Willes gleichzeitig gestellter Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage wurde von den Verwaltungsgerichten zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde Willes wurde von der Zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.
Über die Klage des Lübecker Oberstaatsanwalts gegen die Untersagung der Nebentätigkeit ist indes noch nicht entschieden.