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Marc Jongen, ESN Fraktion

Großbritannien: Anwendung der Scharia prinzipiell möglich

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Großbritannien: Anwendung der Scharia prinzipiell möglich

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Unwort, Umfrage, Alternativ

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Der Koran: Rechtsgrundlage der Scharia Foto: Pixelio/Achim Lueckemeyer

LONDON. Der oberste Richter von England und Wales, Lord Nicolas Philipps, hält Teile der Scharia mit dem englischen Rechtssystem für vereinbar. Das berichtet die BBC.

Danach sagte Lord Philipps während einer Rede in einer muslimischen Einrichtung in London, er sehe „keinen Grund, warum die Grundsätze der Scharia, oder irgendeine andere religiöse Rechtsvorschrift, nicht als Basis zur Schlichtung von Streitigkeiten“ angewendet werden könne.

Steinigen aber nicht akzeptabel

Vorraussetzung sei aber die Vereinbarkeit mit dem geltenden englischen und walisischen Recht. Schwere körperliche Strafen wie Auspeitschen, Steinigen oder Händeabhacken seien nicht akzeptabel, so der Richter.

Bereits im Februar hatte der Erzbischof von Canterbury, Rowan Williams, mit seinem Vorschlag einer teilweisen Einführung islamischen Rechts in Großbritannien für breite Empörung gesorgt.

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