BREMEN. Die Diakonie Bremen hat sich hinter die Kündigung der AfD-Kommunalwahlkandidatin Martina Müller gestellt. Der Rauswurf sei als „letztes Mittel“ nachvollziehbar, teilte das Diakonische Werk mit. Müller hatte 15 Jahre lang als Verwaltungsfachkraft in einem Hospiz gearbeitet.
Die 60jährige kandidiert bei den niedersächsischen Kommunalwahlen im September für die AfD für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland.
Ihr Arbeitgeber, die mission:lebenshaus gGmbH, hatte ihr deshalb gekündigt. Das Unternehmen ist eine Tochter des Vereins für Innere Mission in Bremen und damit Teil der evangelischen Diakonie. Die JUNGE FREIHEIT hatte Müller zu ihrem Fall bereits ausführlich interviewt. Sie weist die Begründung ihres Arbeitgebers zurück und will sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen ihre Entlassung wehren.
Diakonie spricht von „menschenfeindlichen Positionen“
Nun bekommt der Arbeitgeber Rückendeckung vom Diakonischen Werk Bremen. „Wir stehen daher voll hinter der Entscheidung des Vereins für Innere Mission Bremen, in diesem konkreten Fall als letztes Mittel arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten“, erklärte die Organisation.
Zwar müsse vor einer Kündigung zunächst der Dialog über mögliche Widersprüche zu den eigenen Grundsätzen stehen. Die Diakonie fügte jedoch hinzu: „Wenn Mitarbeitende der Diakonie menschenfeindliche Positionen vertreten, müssen wir das nicht akzeptieren, sondern stehen für unser christliches Profil ein.“
Welche konkreten Äußerungen Müllers damit gemeint sein sollen, führte die Diakonie in ihrer Stellungnahme nicht aus. Der Arbeitgeber begründet die Kündigung vielmehr mit ihrer aktiven Kandidatur für die AfD. Diese stehe bei einer Partei, die in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten von Kirche und Diakonie.
„Parteipolitisch neutral, aber wertegebunden“
Gleichzeitig betont das Diakonische Werk, selbst keine Partei zu bevorzugen. „Wir als Diakonie Bremen sind parteipolitisch neutral, aber wertegebunden“, zitiert die dpa die Stellungnahme. Man stehe für die Würde jedes Menschen, Nächstenliebe, Respekt, Teilhabe und Solidarität.
Positionen, die Menschen herabsetzten oder ausgrenzten sowie „völkische beziehungsweise demokratiefeindliche Haltungen“ förderten, seien mit diesem christlichen Profil nicht vereinbar. Dies gelte unabhängig davon, welche Partei sie vertrete.
Müller hält dagegen an ihrer Kandidatur für die AfD fest. Ob diese mit den Loyalitätspflichten einer Verwaltungsangestellten bei einem kirchlichen Träger unvereinbar ist und eine Kündigung rechtfertigt, soll nun das Arbeitsgericht klären. (rr)






