BERLIN. Schüler nichtdeutscher Herkunft können nicht beanspruchen, daß ihre Klasse einen bestimmten Anteil von Deutschen aufweist. Dies geht aus einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom Donnerstag hervor. Die Richter lehnten damit die Klage von drei türkischen und arabischen Jugendlichen ab, die für ihre schlechten Schulleistungen den zu hohen Ausländeranteil in ihrer Klasse verantwortlich gemacht hatten.
63 Prozent der Schüler in der Klasse der Kläger hatten nichtdeutsche Wurzeln. In einer Parallelklasse habe der Ausländeranteil jedoch nur 13 Prozent betragen. Nach Ansicht der klagenden Jugendlichen seien sie damit diskriminiert worden und hätten trotz ihrer schlechten Schulnoten versetzt werden müssen. Ihre Leistungen wurden zuvor in sechs beziehungsweise neun Fächern mit „mangelhaft“ bewertet.
Kläger hatten schlechte schulische Leistungen
Die Richter urteilten, Schulen mit einem hohen Einwandereranteil seien nicht verpflichtet, deutsche Schüler gleichmäßig auf die Klassen zu verteilen. „Das Gericht konnte nicht feststellen, daß durch die konkreten Umstände an der Schule eine diskriminierende Situation geschaffen wurde.“ Vielmehr seien die schlechten schulischen Leistungen der Kläger für ihre Nichtversetzung verantwortlich.
In Berlin gibt es immer wieder Streit um die Zusammensetzung der Klassen auf Schulen mit hohem Ausländeranteil. Viele deutsche Eltern weigerten sich in der Vergangenheit, ihre Kinder auf derartige Schulen zu schicken. (ho)