HANNOVER. Eine Diskothek muß einem Türken 1.000 Euro Schadensersatz zahlen, da sie dem Mann den Eintritt verwehrt hatte. Das Amtsgericht Hannover sah es als erwiesen an, daß die Diskothek prinzipiell ausländische Männer abweisen würde, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Dieses Vorgehen widerspräche allerdings dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, urteilten die Richter.
Der Mann hatte an einem Abend im Januar erfolgslos versucht in die Diskothek zu kommen. Sollte der Türke künftig wieder an der Tür abgewiesen werden, drohte das Amtsgericht dem Betreiber mit einer drakonischen Strafe. Ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro sei dann fällig, warnte das Gericht.
Diskotheken versuchten in der Vergangenheit immer wieder den Zugang von ausländischen Jugendlichen und jungen Männern einzuschränken. Zuletzt wurde das Strandbad Pankow zeitweilig nur für Familien freigegeben, als ein Mob islamischer Jugendlicher den Bademeister zusammenschlagen wollte. (FA)