Anzeige
Anzeige

Vier Jahre für ein Menschenleben

Vier Jahre für ein Menschenleben

Vier Jahre für ein Menschenleben

 

Vier Jahre für ein Menschenleben

Anzeige

Weihnachts-Abo, Weihnachtsbaum, Zeitungen

Vor knapp zehn Monaten wurde Jonny K. mitten auf dem Berliner Alexanderplatz totgeprügelt. Kaum 100 Meter entfernt vom Roten Rathaus, dem Sitz des Regierenden Bürgermeisters. Die Täter haben nicht nur rücksichtslos das Leben eines jungen Mannes ausgelöscht, sie haben auch das Sicherheitsempfinden einer ganzen Stadt angegriffen.

Vielen wurde erstmals bewußt, es kann jeden treffen, überall und zu jeder Zeit. Onur U. und seine Freunde wurden nun zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und viereinhalb Jahren verurteilt. Das klingt recht hart. Gerade mit Blick auf dutzende Skandalurteile, bei denen die Schläger mit lächerlichen Bewährungsstrafen davongekommen sind.

Tritte gegen den Kopf sind nicht nur Körperverletzung

Aber wenn eine derart aggressive und enthemmte Gruppe immer und immer wieder auf einen am Boden liegenden einprügelt bis dieser schließlich stirbt, sind viereinhalb Jahre nicht genug. Zwei Jahre und drei Monate schon gar nicht. Die Rechtspraxis, daß Anwälte und Richter bei gezielten Schlägen und Tritten gegen den Kopf keinen Totschlag und keine Mordabsicht sehen wollen, mag zwar juristisch begründbar sein, mit dem Gerechtigkeitsempfinden der meisten Menschen hat das allerdings nichts mehr tun. Wer gegen den Kopf tritt, nimmt den Tod seines Opfers in Kauf. Er ist ein Totschläger.

Daß der Richter im Fall Jonny K. nun ausdrücklich die Berichterstattung in der Presse als strafmildernd für die Angeklagten bewertet, ist ein Skandal. Die habe, so monierte der Jurist, die Tatverdächtigen noch vor dem Prozeß als „Mörder“ und „Killer“ bezeichnet, obwohl gar kein juristisches Tötungsdelikt vorgelegen habe, sondern Körperverletzung mit Todesfolge. Seit wann müssen sich die Medien an die juristischen Spitzfindigkeiten des Strafgesetzbuches halten? Soll sich die Presse zum Amtspapagei der Verteidigung machen?

Recht, aber keine Gerechtigkeit

Die Haftstrafen sind kein Grund, sich erleichtert zurückzulehnen und sich einzureden, derart brutale Verbrechen würden angemessen bestraft. Onur U. war mehrfach wegen Körperverletzungen aufgefallen. Zudem hatte er wenige Wochen zuvor ein Anti-Agressionstraining absolvieren müssen. Die Sozialpädagogen haben dabei offenbar ganz gewaltig versagt.

Aus diesem Urteil kann es nur eine Lehre geben: Bloß keine Zivilcourage zeigen. Die wird zwar von Politikern immer wieder gefordert, in eine solche Situation kommen sie allerdings selten. Jonny K. hat Zivilcourage gezeigt. Er ist eingeschritten, als sein Freund attackiert wurde. Er starb und die Täter sitzen ein paar Jahre hinter Gitter. Wenn überhaupt. Das mag zwar Recht sein, Gerechtigkeit ist es nicht.

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.
aktuelles