MÜNCHEN. Das Ergebnis der Neuauslosung für die zugelassenen Journalisten beim NSU-Prozeß ist auf heftigen Widerspruch gestoßen. Die taz kündigte an, sie prüfe eine Klage gegen die Platzvergabe, um eine Videoübertragung für Journalisten zu erwirken. Die linke Tageszeitung war bei der ersten Journalisten-Akkreditierung noch berücksichtigt worden, verlor jedoch bei der Auslosung am Montag ihren Platz.
Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hatte nach heftiger Kritik von Politik, Medien und Bundesverfassungsgericht die Journalistenplätze im Gerichtsaal neu verlost. Kritisiert wurde unter anderem, daß keine türkische Zeitung berücksichtigt worden war.
Wie das OLG mitteilte, dürfen nun unter anderem die Nachrichtenagentur dpa, die türkischen Tageszeitungen Hürriyet und Sabah, ARD, ZDF, der Deutschlandfunk, der Spiegel, die Frauenzeitschrift Brigitte und der Focus vom Prozeß berichten. Nicht berücksichtigt wurden neben der taz die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Welt, die Frankfurter Rundschau und der Stern sowie die JF (Die vollständige Liste der akkreditierten Medien findet sich hier).
Freier Journalist will Klage einreichen
Insgesamt hatten sich 324 verschiedene Medien und freie Journalisten für die 50 freien Plätze beworben. Im neuen Losverfahren wurden türkischen und anderen ausländischen Zeitungen feste Plätze zugesichert. Vier sind an die türkische Presse vergeben worden, einer an die griechische und fünf an weitere ausländische Medien.
Unterdessen kündigte auch der freie Journalist Martin Lejeune an, gegen die Neuvergabe zu klagen. Auch Lejeune hatte seinen sicheren Platz aus der ersten Akkreditierung verloren. Er monierte, freie Journalisten und Blogger seien bei der Auslosung am Montag benachteiligt gewesen. „Bewerbungen aus diesem Kreis hatten nicht die gleiche Chance, gezogen zu werden“, sagte er der Saarbrücker Zeitung. (ho)