BERLIN. Das neue Wahlrecht wird den Bundestag womöglich erheblich vergrößern. Die Fraktionen des Bundestages einigten sich auf ein Modell mit Ausgleichsmandaten. „Damit werden Überhangsmandate vollständig neutralisiert“, versprach der Fraktionsgeschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann. Ein neues Wahlrecht war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden, welches eine Begrenzung der Überhangmandate forderte.
Das Innenministerium ist nun beauftragt, eine beschlußfähige Gesetzesvorlage vorzulegen. „Die Chancen sind gestiegen, daß wir uns bis Weihnachten auf einen konkreten Gesetzesentwurf einigen“, sagte Oppermann. Die Bundestagswahl im Herbst 2013 kann damit grundgesetzkonform ablaufen. Kritik am Modell kam aus der Fraktion der Linkspartei. „Ein größerer Bundestag bedeutet nicht mehr Demokratie“, verdeutlichte die Abgeordnete Halina Waszyniak.
Reformbemühungen um kleineren Bundestag
Überhangsmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Mandate über das Zweitstimmenergebnis zustünden. In der Vergangenheit bemühte man sich aus Kostengründen immer wieder um eine Verkleinerung des Bundestages. Derzeit umfasst das deutsche Parlament 620 Mitglieder. (FA)