KARLSRUHE. Die Piratenpartei hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die im vergangenen Jahr beschlossene Änderung der Parteienfinanzierung eingereicht. Durch diese sei die bereits bestehende Benachteiligung von Kleinparteien weiter verschärft worden, kritisieren die Piraten. Das aber stünde im Widerspruch zu dem im Gesetz festgeschriebenen Grundsatz, Parteien gemessen an ihrer gesellschaftlichen Bedeutung zu fördern.
Die Obergrenze für die Parteienfinanzierung aus staatlichen Geldern war im vergangenen Sommer deutlich erhöht worden. Sie soll in zwei Stufen von 133 auf 152 Millionen Euro steigen und danach an die Inflation angepaßt werden. Die Piraten stören sich aber vor allem an der sogenannten „relativen Obergrenze“, bei der eine Partei maximal nur so viele Staatszuschüsse erhalten kann, wie sie gleichzeitig auch aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen einnimmt. Kleine Parteien erhielten dadurch mitunter weniger Geld, als ihnen aufgrund der Wählerstimmen zustünden, klagen die Piraten.
Berechtigte Parteien teilen sich die Beute
Insgesamt entgingen der Piratenpartei nach eigenen Angaben dadurch Zuschüsse von 900.000 Euro. Zwar konnte die Partei bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus einen beachtlichen Erfolg erzielen, allerdings weisen die Piraten – anders als etablierte Parteien – nur ein geringes Einkommen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen auf. Besonders ärgerlich ist für die Kleinpartei die neu eingeführte Regelung, da nicht ausgeschüttete Beträge unter den berechtigten Parteien verteilt werden.
Im Jahr 2010 wären so rund 1,3 Millionen Euro auf andere Parteien verteilt worden. Die CDU hätte so fast 600.000 Euro zusätzlich erhalten. „Dies verfälscht den Wählerwillen und den politischen Wettbewerb“, empörte sich Parteivorstand Bernd Schlömer gegenüber der taz. (FA)