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Islamisierung: Scharia-Scheidung vor deutschem Gericht

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Islamisierung
 

Scharia-Scheidung vor deutschem Gericht

Vor dem Amtsgericht Siegburg wurde eine Ehescheidung nach deutschem und islamischem Recht vollzogen. Ein Mullah protokollierte, wie der Ehemanndreimal zu seiner Ehefrau den Satz „Ich verstoße dich“ wiederholte. Eine Scheidung nach deutschem Recht wäre für die Ehefrau nicht gültig gewesen.
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Justitia: In Siegburg sitzen auch Mullahs im Gerichtssaal Foto: Pixelio/Thorben Wengert

SIEGBURG. Im Amtsgericht Siegburg wurde eine Ehescheidung nach deutschem und islamischem Recht vollzogen. Das Paar war vor neun Jahren aus dem Iran eingewandert und lebt seit vier Jahren getrennt. Amtsgerichtspräsidentin Brigitte Niepmann sagte der Kölnischen Rundschau, die Ehefrau habe die Scheidung eingereicht. Derartiges sieht aber das islamische Recht, die Scharia, nicht vor.

Nach der Scharia ist eine Scheidung dann gültig, wenn der Ehemann vor einem islamischen Rechtsgelehrten dreimal zu seiner Ehefrau den Satz „Ich verstoße dich“ wiederholt. Zu diesem Zweck war ein Mullah aus Frankfurt angereist, der die Worte des 33jährigen Iraners bezeugte. Auch Vertreter der iranischen Botschaft waren zugegen, um die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu überwachen.

Die 34jährige Frau hatte befürchtet, daß eine Scheidung nach deutschem Recht im Iran nicht anerkannt werde. Bei einer erneuten Ausreise aus dem Iran hätte ihr der Mann, der nach der Scharia ihr rechtlicher Vormund ist, diese verbieten können. Auch hätte sie das alleinige Sorgerecht über die gemeinsamen Zwillinge verloren. Gemäß der Scharia sind Kinder – wie die Frau – Eigentum des Mannes. (FA)

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