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Von der Religionsfreiheit – Teil I

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Zugleich zu den amüsantesten wie erschreckendsten Erscheinungen gehört Blödheit, wenn sie zum Flächenbrand wird. Nichts ist zu doof, nichts dumm genug, als daß es nicht von der menschlichen Herde als Wahrheit verkündet wird. Dazu gehört das gegenwärtige Gerede von der Religionsfreiheit, mit der die Rechtsbeugung zugunsten einer gewissen Religion begründet wird.

Jaja, die Religionsfreiheit. Eine geheimnisvolle Macht, mit der man hierzulande Volljuristen in Vollidioten verwandeln kann. Anders ist der Unsinn kaum zu erklären, den selbst angesehene deutsche Rechtsgelehrte von sich geben. Manchmal muß man zu deren intellektueller Ehrenrettung beinahe hoffen, daß sie ihren eigenen Gutachten insgeheim am allerwenigsten glauben schenken.

Betrachten wir doch einmal näher, was es mit der Religionsfreiheit auf sich hat. Woher stammt diese eigentlich? Die Sonderheit der christlichen Religion ist – wie bereits an anderer Stelle ausgeführt – daß in ihr alles auf den freien Willen des Menschen hinausläuft. Christus zwingt niemanden, ihm zu folgen: „Bittet, so wird euch gegeben; suchet, so werdet ihr finden; klopfet an, so wird euch aufgetan.“

Eine Metamorphose des Christentums

Aus dieser christlichen Grundhaltung ist der Wunsch nach Religionsfreiheit die natürliche Folge, wie es sich auch historisch an Beispielen nachweisen läßt. Wer behauptet, man habe dieses Ideal erst gegen das Christentum durchgesetzt, der zeigt nur, daß er die Welt bloß aus einer ideologischen Brille zu betrachten vermag. Denn diese Metamorphose des Christentums entstand aus dessen eigener Gesetzmäßigkeit.

Das heißt aber, daß andere Religionen dieses Ideal nicht so ohne weiteres haben, sondern es vielleicht erst aus der Auseinandersetzung mit dem Christentum übernehmen konnten. Manchen fiel dies leicht, manchen nicht, einige sind bereits von sich aus dorthin gelangt, anderen ist dieses Ideal gänzlich versagt. Aber zu behaupten, daß alle Religionen hiernach streben, ist dumpfer, europäischer Chauvinismus.

In Europa ist also aus dem Christentum heraus das Ideal der Religionsfreiheit entwachsen. Was an Religionsgesetzen existiert, hat sich vor diesem Hintergrund entwickelt. Nun stellen wir uns einmal vor, eine andere Religion will sich an die Stelle des Christentums drängen. Eine Religion, die überhaupt nichts mit dem freien Willen des christlichen Menschenbildes anfangen kann. Die also nicht wartet, bis der einzelne Einlaß begehrt, sondern ihn in seinem Unglauben unterwerfen will. Was passiert dann?

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