MAGDEBURG. Sachsen-Anhalts neuer Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hat angekündigt, ein neues Verfahren zum Verbot der NPD zu starten. „Wir werden andere Länder einladen, dabei mitzumachen“, sagte er der Mitteldeutschen Zeitung. Das Problem des Rechtsradikalismus werde damit jedoch nicht verschwinden, warnte er.
Es gäbe zwar auch Linksextremisten, die einen anderen Staat wollen, dennoch müsse der Rechtsextremismus stärker beobachtet und bekämpft werden: „In der rechten Szene gibt es eine hohe Gewaltbereitschaft, die Akteure sind stark vernetzt, das läßt sich nicht wegdiskutieren.“
Stahlknecht sprach sich deshalb dafür aus, die Präventionsarbeit an Schulen deutlich zu verbessern. Allen Schülern sollte klar gemacht werden, welche „geschichtliche Verantwortung Deutschland“ trage. „Da muß man auch Bilder aus Konzentrationslagern zeigen und deutlich machen, daß zwischen 1933 und 1945 Menschen planmäßig ermordet worden sind“, forderte der frisch gewählte Innenminister.
Bereits am vergangenen Freitag hatte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, eine NPD-Verbot gefordert. Die Politik müsse ihre Pflichten ernster nehmen und sich vor allem um ein NPD-Verbot bemühen, „statt sich übervorsichtig hinter juristischen Spitzfindigkeiten zu verbarrikadieren und die Auseinandersetzung zu scheuen“, sagte er nach einem Bericht des Focus.
Unterstützung aus Bremen und Thüringen
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) unterstütze dem Vorstoß umgehend. Ein Sprecherteilte mit, dies sei immer das Ziel der SPD-Innenminister gewesen, bislang sei ein neuer Verbotsantrag mit der CDU jedoch nicht machbar gewesen. Auch Thüringens Innenministerium signalisierte seine Unterstützung. Bereits 2009 habe der Landtag einen neuen Verbotsantrag gefordert.
Kritik kam dagegen vom Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU). Er habe zwar Verständnis für den Vorstoß, dennoch sei das Risiko eines Verbotsverfahrens zu groß. Die verfassungsfeindliche Politik der NPD sei offensichtlich, dennoch könne der Nachweis eines „aggressiv-kämpferischen“ Vorgehens gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zum Problem werden.
Ein erstes Verfahren zum Verbot der NPD war 2003 vom Bundesverfassungsgericht aus Verfahrensgründen eingestellt worden. Die Richter hatten damals bemängelt, daß viele Zitate, die eine Verfassungsfeindlichkeit der NPD nachweisen sollten, von in die Partei eingeschleusten Mitarbeitern des Verfassungsschutzes getätigt worden sind. (ho)