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Liebig 14: Gericht verurteilt Angeklagten zu Geldstrafe

Liebig 14: Gericht verurteilt Angeklagten zu Geldstrafe

Liebig 14: Gericht verurteilt Angeklagten zu Geldstrafe

Gewalt_gegen_Polizei
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Liebig 14
 

Gericht verurteilt Angeklagten zu Geldstrafe

Im ersten Prozeß um die linksextremen Ausschreitungen während der Räumung der Liebigstraße 14 in Berlin hat das Amtsgericht Moabit den Angeklagten Graham B. zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 36 Jahre alten Briten versuchte gefährliche Körperverletzung.
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Wallasch, Medien, Gesicht

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Gewalt gegen Polizisten: Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe Foto: Michael Hirschka/pixelio.de

BERLIN. Im ersten Prozeß um die linksextremen Ausschreitungen während der Räumung der Liebigstraße 14 in Berlin hat das Amtsgericht Moabit den Angeklagten Graham B. zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 36 Jahre alten Briten versuchte gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Der aus Blackpool stammende Arbeitslose soll aus weniger als vier Meter Entfernung einen Pflasterstein auf einen Polizisten geworfen haben, der gerade dabei war einen vermummten Gewalttäter festzunehmen. Der Beamte wurde am Rücken getroffen und blieb unverletzt. Danach habe sich der Beschuldigte fluchtartig vom Tatort entfernt, sei jedoch von Polizisten überwältigt worden. Während der Festnahme hatte der Beschuldigte versucht, sich zu befreien.

Für diesen Widerstand verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro – dem Mindestsatz für mittellose Angeklagte. Den Steinwurf, so die Richterin, habe man ihm jedoch nicht zweifelsfrei nachweisen können. So sprach eine Zugführerin von einem Täter mit einer hellblauen Jacke, während einige andere Polizisten aussagten, der Täter habe eine dunkle oder schwarze Jacke getragen.

Staatsanwalt forderte Haftstrafe

Eine Verurteilung sei deshalb nicht in Frage gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung gefordert. Das Strafgesetzbuch sieht für versuchte gefährliche Körperverletzung ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren vor.

Der Brite, den die Polizisten als „ungepflegt“ charakterisierten, hatte während des Verfahrens die Aussage verweigert, ließ jedoch am letzten Verhandlungstag mitteilen es habe viele „Linke“ gegeben die ähnlich ausgesehen hätten, wie er. Alle Polizisten hatten während des Prozeßes ausgesagt, den Beschuldigten, er trägt einen langen Bart und eine Rasterfrisur, wiedererkannt zu haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollten noch keine Angaben machen, ob sie eine Berufungsverhandlung anstreben. (ho)

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