BERLIN. Die Polizei hat am frühen Dienstagmorgen in mehreren Bundesländern die Wohnungen von Mitgliedern der rechtsextremen Szene durchsucht. Die vom Bundesinnenministerium angeordnete Razzia ist Teil eines Prüfverfahrens über ein mögliches Verbot der „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V.“ (HNG).
Die Vereinigung ist laut dem Bundesinnenministerium die „größte neonazistische Gruppierung in Deutschland“. Ihr Ziel sei die „Betreuung und Unterstützung von sogenannten ‘nationalen Gefangenen’.“ Dabei gehe es der HNG nicht um eine Resozialisierung von Straftätern und deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft, „sondern um die Verfestigung einer beim Straftäter angelegten nationalsozialistischen Gesinnung.“
„Kämpfer gegen das System“
Innenstaatssekretär Klaus-Dieter Fritsche (CSU) begründete die Razzia damit, daß „rechtsextremistische Gruppierungen wie die HNG“ nicht auf dem Boden der Verfassung stünden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedrohten. Durch die Arbeit der HNG sollten „inhaftierte Gesinnungsgenossen“ während ihrer Haft nicht nur „in der Szene gehalten“, sondern weiter zu „Kämpfern gegen das System“ aufgebaut werden.
„Die heutigen Durchsuchungen werden zeigen, ob sich unser Verdacht bestätigt und sich die HNG in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Wir werden dies sorgfältig prüfen“, kündigte Fritsche an.
Seit 1990 sind in Deutschland bislang zehn rechtsextreme Vereine verboten worden, zuletzt im Mai 2008 das Collegium Humanum und im vergangenen Jahr die Heimattreue Deutsche Jugend.
Linksextreme „Roten Hilfe“ bleibt unbehelligt
Gegen inländische linksextreme Gruppierungen wurde und wird dagegen nicht vorgegangen. Lediglich acht ausländische linksextreme Organisationen wurden in dem Zeitraum verboten.
Von einem möglichen Verbot der „Roten Hilfe“, dem linksextremen Pendant zur HNG, wurde bislang ebenfalls nichts bekannt. Und das, obwohl die Bundesregierung der Roten Hilfe erst vor kurzem eine „linksextremistische Ausrichtung“ bescheinigte. Die Gefangenenorganisation unterstütze Personen und Organisationen, die im „gemeinschaftlichen Kampf“ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Sie sei daher keine humanitäre, auf die Resozialisierung von Straftätern ausgerichtete Solidaritätsorganisation, sondern verfolge vielmehr das Ziel, „gewaltbereite ‘Linke’ in ihrem Kampf gegen die bestehende Ordnung zu stützen und zu stärken“, hieß es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. (krk)