LONDON. Eine Radiowerbung der britischen Polizei, welche die Bevölkerung dazu anhält, auf verdächtiges Verhalten von Nachbarn zu achten, wurde von der zuständigen Werbeaufsicht gerügt. Die Sendung könne diejenigen beleidigen „welche sich mit dem in der Werbung beschriebenen Verhalten identifizieren“, wird die Rüge begründet.
In der Werbesendung heißt es wörtlich: „Der Mann am Ende der Straße spricht nicht häufig zu seinen Nachbarn, weil er alleine sein möchte. Er zahlt immer bar, weil er kein Bankkonto hat. Und er hält die Vorhänge stets verschlossen, weil sein Haus an einer Buslinie liegt. Das heißt vielleicht nichts, aber alles zusammen könnte Sie Verdacht schöpfen lassen.“
Werbung basiert auf realem Täterprofil
Dazu wird den Hörern eine Rufnummer mitgeteilt, an die sie sich gegebenenfalls wenden können. Die Polizei entschuldigte sich bereits in einer Stellungnahme. Man wollte die Bevölkerung auf Gefahren aufmerksam machen. Die Werbung habe auf Fakten basiert, welche in bisherigen Fällen bei Terrorverdächtigen als Muster ausgemacht worden seien.
Die Werbung, die neben anderen, nicht beanstandeten Aufnahmen ausgestrahlt wurde, wird zwar zukünftig nicht weiter gesendet, kann aber noch auf der Seite der Polizei angehört werden. Nach britischer Sprachregelung redet man nicht von Islamismus, sondern von „religiös motivierter Gewalt“ oder „Extremismus“. (FA)