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Väterrechte

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Bis vergangenen Dienstag konnte eine unverheiratete Mutter nach der Trennung von ihrem Mann bestimmen, welche Rolle dieser als Vater im Leben des gemeinsamen Kindes noch spielen soll. Alimente konnte er zahlen, aber über das Schicksal des eigenen Kindes durfte er nicht entscheiden. Somit war er völlig der Willkür der Mutter ausgesetzt, die automatisch das alleinige Sorgerecht bekam – zum angeblichen Wohl des Kindes.

Schließlich heißt es, daß Mütter von Natur aus wüßten, was für das Kind das Beste ist. Außerdem würden sie – edel wie Frauen sind – doch niemals ihre Vormachtstellung gegenüber den Vätern mißbrauchen. Und die Väter? Die seien ja eh meistens daran schuld, wenn es Beziehungsprobleme gebe.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht dieser Ungerechtigkeit endlich ein Ende gesetzt: Unverheiratete Väter sollen künftig bei der Kindererziehung nahezu die gleichen Rechte bekommen wie die Mütter.

Zu emanzipatorisch für das rechte Ohr

Klingt das zu sehr nach Gleichberechtigung für das rechte Ohr? Sollte es nicht. Denn obwohl Männer- und Väterrechte von konservativer Seite bislang immer nur stiefmütterlich behandelt wurden, gibt es durchaus gute Argumente, sich für sie einzusetzen.

Denn obwohl die Mutter vor allem in den ersten Monaten und Jahren für ihr Kind unersetzbar ist, weiß auch sie heutzutage nicht mehr unbedingt intuitiv, was ein Kind braucht. Wie sollte sie auch? Schließlich hat die emanzipierte Frau ihr ganzes bisheriges Leben dafür genutzt, ihre Mutterinstinkte und Reproduktivität zu unterdrücken und sich statt dessen beruflich zu verwirklichen.

Damit erfüllt aber auch sie nicht mehr das Mutterbild, das eine solche Vormachtstellung (automatisches alleiniges Sorgerecht) gegenüber dem Vater des Kindes rechtfertigen würde.

Zum andern sollten Konservative den Kampf gegen den als Gleichberechtigung getarnten Feminismus auch auf dieser Ebene führen. Immerhin beklagen sie ja nicht zu unrecht immer wieder das Fehlen männlicher Vorbilder für Jungen und die damit verbundene zunehmende Feminisierung der Gesellschaft.

Fehlende Lobby für Väter

Interessanterweise haben sämtliche Parteien das Urteil der Karlsruher Richter gelobt, weshalb sich schon die Frage stellt, warum die Politik diesen Mißstand nicht von selbst behoben hat. Warum sich ein Vater über Jahre hinweg durch alle Instanzen hindurch sein Recht erklagen mußte.

Wahrscheinlich, weil Männer und vor allem Väter – im Gegensatz zu Frauen, Homosexuellen, Transgendern, Behinderten und Zuwanderern – in der heutigen Gesellschaft über keine eigene Lobby verfügen.

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