BERLIN. Während des sogenannten Christopher-Street-Day in Berlin darf auch in diesem Jahr wieder die Regenbogenflagge an öffentlichen Gebäuden gehißt werden. Eine entsprechende Genehmigung für den 19. Juni wurde den Bezirksämtern der Hauptstadt durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport erteilt, sagte eine Sprecherin der Behörde gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Den Ämtern und Verwaltungen sei es freigestellt, ob sie anläßlich des Demonstrationstags von Homosexuellen die Regenbogenflagge aufzögen.
In der Vergangenheit hatten die meisten Berliner Behörden ihre Gebäude am Christopher-Street-Day mit dem Symbol der Schwulen- und Lesbenbewegung beflaggt.
Diskussion in der Vergangenheit
2008 hatte Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch anläßlich des Homosexuellentags die Regenbogenflagge vor dem Berliner Polizeipräsidium hissen lassen. Der Vorgang hatte bei der CDU für Kritik gesorgt, die darin einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht der Polizei sah.
Laut der Berliner Beflaggungsordnung dürfen nicht-hoheitliche Flaggen an öffentlichen Einrichtungen nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Inneres gesetzt werden. (krk)