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Gesellschaft: Grüne fordern Adoptionsrecht für Homosexuelle

Gesellschaft: Grüne fordern Adoptionsrecht für Homosexuelle

Gesellschaft: Grüne fordern Adoptionsrecht für Homosexuelle

Kinderpaar_Pixelio_meltis
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Gesellschaft
 

Grüne fordern Adoptionsrecht für Homosexuelle

Die Grünen haben eine Ausweitung des Adoptionsrechts auf homosexuelle Paare gefordert. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll die angebliche „Diskriminierung“ aufheben.
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Spielendes Kinderpaar: Bald auch offiziell Papa und Papa oder Mama und Mama? Foto: Pixelio/meltis

BERLIN. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat eine Ausweitung des Adoptionsrechts auf homosexuelle Paare gefordert. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll die angebliche „Diskriminierung“ aufheben. „Lesben und Schwule sind genauso verantwortliche Eltern wie andere Menschen auch“, heißt es in der Begründung.

Laut Antragsteller wachsen mittlerweile in jeder achten homosexuellen Lebensgemeinschaft Kinder auf. Gegenüber verheirateten Eltern mit einem gemeinsamen Adoptionsrecht seien diese allerdings benachteiligt, da der homosexuelle Partner keine Möglichkeit zur Adoption habe und den Kindern damit eine „doppelte Sicherheit“ fehle.

Rechtliche Gleichstellung zur Ehe

Daher sollen homosexuelle Lebensgemeinschaften der Ehe gleichgestellt werden und auch die Möglichkeit erhalten, fremde Kinder zu adoptieren. „Ein genereller Ausschluß vom gemeinsamen Adoptionsrecht stellt die Fähigkeit von Lesben und Schwulen zur Kindererziehung aus politischen Gründen pauschal in Frage“, empören sich die Antragsteller.

Dagegen würden „alle vorliegenden Studien“ nahelegen, „daß kein nennenswerter Unterschied zum Leben in Familien mit verschiedengeschlechtlichen Eltern auszumachen ist“. „In zahlreichen Kommunen berichten Jugendämter über ihre guten Erfahrungen mit schwulen und lesbischen Pflegeeltern.“

Bayern gibt Widerstand auf

Begründet wird der Antrag zudem mit dem grundgesetzlich verankerten Schutz der Familie und dem Kindeswohl: „Der Schutz der Familie und das Wohl des Kindes gebieten die rechtlich Absicherung dieser Eltern-Kind-Beziehungen.“ Eine „willkürliche Diskriminierung“ sei „sachlich nicht gerechtfertigt“ und schade dem Kindeswohl, indem es die „Stigmatisierung“ fördere.

Auch der Freistaat Bayern hatte im vergangenen Jahr signalisiert, seinen Widerstand gegen ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für Homosexuelle aufzugeben. Kritiker befürchten hier ein Einfallstor für die rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen mit Ehepartnern. (FA) 

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