Es ist kein halbes Jahr her, da regte sich Ministerin Zypries (SPD) darüber auf, daß sich in Berlin erst zwei Prozent der Polizisten einer undeutschen Abstammung rühmen können, obwohl dort doch bereits 27 Prozent der Bevölkerung aus Hintergründlern bestehen.
Der Verdacht, es habe sich bei ihrer Rüge nur um einen Anfall sozialistischer Ideo-Logik gehandelt, wurde jetzt durch die Tatsache widerlegt, daß die Ministerin Maria Böhmer (CDU) ebenfalls erklärte, wir bräuchten im öffentlichen Dienst künftig „mehr Menschen aus Zuwandererfamilien“, weil bereits jeder fünfte Einwohner einen „Migrationshintergrund“ habe.
Die Bundesregierung hat übrigens schon in ihrem Integrationsplan darauf hingewiesen, daß Hintergründler mit ihren „spezifischen sprachlichen und interkulturellen Kenntnissen“ für gewisse Jobs des öffentlichen Dienstes mit einer überwiegend fremdsprachigen Klientel (etwa bei der Kriminalpolizei oder im Sozialamt) von Natur aus einfach besser qualifiziert sind als simple Deutsche. Und Paragraph 5 AGG gestattet im Unterschied zu Artikel 3 GG sogar eine „umgekehrte Diskriminierung“ in Gestalt einer Quote!
Prof. Dr. Robert Hepp ist emeritierter Soziologe an der Universität Vechta.