BERLIN. Der Berliner Senat beabsichtigt, gegen das sogenannte Gebetsraum-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vorzugehen. Im März vergangenen Jahres hatte das Gericht das Diesterweg-Gymnasium in Wedding dazu verpflichtet, dem damals 14jährigen Schüler Yunus M. einen Gebetsraum für islamische Gebete zur Verfügung zu stellen.
Das Urteil wurde diesen September bestätigt, allerdings hat das Verwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. SPD-Schulsenator Jürgen Zöllner sagte nun gegenüber dem Tagesspiegel: „Ich erwäge sehr wohl ernsthaft, Berufung einzulegen, weil das Urteil über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Schulen in Berlin hat.“
Christliche Glaubensgemeinschaften bewerten das Urteil unterschiedlich
Von christlicher Seite wurde das Urteil zwiespältig aufgefaßt. Mit Beifall wurde die Entscheidung von seiten sowohl der katholischen als auch der evangelischen Kirche begrüßt. „Wenn der Schulbetrieb nicht gestört wird, ist nichts gegen muslimische oder andere Gebete in der Schule einzuwenden“, erklärte damals eine Sprecherin der evangelischen Kirche.
Die evangelische Konferenz Bekennender Gemeinschaften hatte dagegen scharfe Kritik geübt. Diese Entscheidung sei „zweifellos ein weiterer Sieg des Islam und der Islamisierung in unserem Land“, erklärte ihr Vorsitzender, Pastor Ulrich Rüß. „Während in Bayern Kruzifixe aus Schulzimmern weichen müssen, sobald ein Schüler daran Anstoß nimmt, werden muslimischen Schülern religiöse Sonderrechte gewährt.“
Nach Angaben der Schulverwaltung benutzt Yunus M., der sich vor Gericht gleich von zwei Anwälten vertreten ließ, den Gebetsraum beinahe überhaupt nicht. (FA)