BERLIN. Der ehemalige CSU-Europaabgeordnete Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg hat mit einer erneuten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht, sollten der Bundesrat und der Bundestag das Urteil der Karlsruher Richter zum EU-Reformvertrag nicht umfassend umsetzen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Juni entschieden, daß das Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon gegen das Grundgesetz verstößt. Bundesrat und Bundestag würden nicht genügend Mitbestimmungsrechte eingeräumt, begründeten die Karlsruher Richter ihr Urteil und forderten Nachbesserung.
Geklagt hatte neben dem CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linkspartei unter anderem auch von Stauffenberg. Im Interview mit der Welt kündigte der CSU-Politiker nun an, man werde sich erneut in Karlsruhe sehen, sollten Bundestag und Bundesrat den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausweichen.
„Es geht um die Pflichten vor dem Bürger”
Es sei beschämend, wie sich die Debatte um das Urteil im „Machtgezänk zwischen Parteigrößen und Amtsbesitzern“ verliere, sagte von Stauffenberg. Er habe den Eindruck, das Parlament habe die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts nicht verstanden.
„Es geht nicht um einige Schönheitsreparaturen. Es geht um die Substanz der rechtsstaatlichen Demokratie – in Deutschland und Europa.“ Es gehe um die Pflichten vor dem Bürger und nicht lediglich um neue Rechte für Abgeordnete. Anstatt das zu akzeptieren verteidige die CDU- und SPD-Prominenz jedoch „verbissen die Macht der Apparate und deren Amtlinge“.
Zur Diskussion stünden nicht weniger als die Grundlagen aller gemeinschaftlichen Ordnung, warnte der ehemalige Europaabgeordnete. Die Europäische Union sei ein einzigartiges Projekt, das Millionen von Menschen eine, um ihnen zu dienen, nicht um sie obrigkeitsstaatlich zu beherrschen.
Sie gründe auf den Grundlagen der Demokratie und der bürgerlichen Freiheit. Diese dürften nicht eingetauscht werden, „gegen eine selbstermächtigende Kumpanei von Amtsautoritäten“, sagte von Stauffenberg. (krk)