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Anklage wegen Vortäuschung eines Nazi-Überfalls

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Rebecca_K._
Das angebliche Opfer bei der Preisverleihung im Februar Foto: JF

MITTWEIDA. Gegen Rebecca K., die im vergangenen November behauptet hatte, Rechtsextreme hätten ihr ein Hakenkreuz in die Hüfte eingeritzt, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Vortäuschung einer Straftat erhoben. Der Anwalt der Beklagten, Axel Schweppe, sagte gegenüber Spiegel online, daß seine Mandantin bei ihrer Schilderung bleibe. Die Benennung von 28 Zeugen und zwei Gutachter der Anklage sähe er gelassen. Auch sprach er zuvor gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von einer „Einschüchterungslage“, welche mögliche Zeugen zum Schweigen gebrachte habe.

„Bröckelnde Geschichte“

In einer vorschnellen Verurteilung der Bewohner von Mittweida berichteten damals Medien über den Fall. Spiegel online beispielsweise, eine der treibenden Kräfte der Kampagne, berichtete, daß „mehrere Menschen“ „den Übergriff von umliegenden Balkonen aus“ verfolgt hätten, aber niemand eingegriffen oder die Polizei alarmiert habe. „Erste Zweifel an der Hakenkreuz-Geschichte kamen allerdings schon kurz nach ihrem Bekanntwerden auf“, behauptet nun das Magazin.

Die FAZ hatte in ihrer Ausgabe vom 18. Dezember 2007 noch geschrieben, daß es „keine Zweifel“ daran gebe, daß „die junge Frau dem Mädchen tatsächlich half“. Dabei stellte zu diesem Zeitpunkt bereits ein Gutachten die Schilderung von Rebecca K. in Frage. Jetzt schreibt die Zeitung von einer „bröckelnden Geschichte“.

Endgültig zum Politikum wurde  der Fall, als Rebecca K. vom „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ mit dem „Ehrenpreis für Zivilcourage“ ausgezeichnet wurde, gleichwohl zu diesem Zeitpunkt Staatsanwaltschaft und Polizei längst Zweifel am Tathergang geäußert hatten. „Wir glauben Rebecca“ sagte damals Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), die im Beirat des Bündnisses sitzt. Derzeit wolle man sich noch nicht zu der neuesten Entwicklung äußern, heißt es nun.

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