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Einseitige Berichterstattung auch durch öffentlich-rechtliche Medien ist ein Alltagsphänomen geworden. Dies haben gerade in jüngster Zeit der mediale Umgang mit Eva Herman oder die Attacken gegen Joachim Kardinal Meisner wieder überaus deutlich vor Augen geführt. Besonders eindrücklich ließ sich die politische Einseitigkeit der Medienberichterstattung an der Debatte über die Notwendigkeit von Kindertagesstätten beobachten. Die meisten Berichte der zurückliegenden Wochen und Monate zeigten eine eklatante Unausgewogenheit, wenn sie der frühkindlichen Krippenbetreuung und der berufstätigen Mutter das Wort redeten. So sahen sich Kinderkrippen-Kritiker, die ja in der Bevölkerung durchaus stark vertreten sind, massiven Desavouierungen oder Spott ausgesetzt. Exemplarisch seien hier nur der Augsburger Bischof Mixa oder auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kauder genannt. Sie hatten es gewagt, die „veröffentlichte“ Doktrin zumindest anzuzweifeln – und wurden prompt als „Alpha-Männchen“ tituliert. Volkspädagogisch und feministisch-korrekt ausgerichtete Indoktrinationen bestimmten hier also weitgehend die Agenda. Das aber dürfte in gröblicher Weise dem Gebot einer unabhängigen Berichterstattung entgegenstehen. Dieses wiederum liegt dem ZDF-Staatsvertrag ebenso zugrunde wie den vom Bundesverfassungsgericht ausgeführten Grundsätzen zum Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Medien. Neben einer journalistisch gebotenen Ausgewogenheit litt aber auch die Trennung zwischen Bericht und Meinung. Offensichtlich wollten die Mediengewaltigen dem mündigen Fernsehzuschauer keine eigenständige Meinungsbildung „zumuten“. Medien, die sich eigentlich einer fairen Berichterstattung befleißigen sollten, geraten zunehmend in die Rolle einer „Super-Partei“: Etwa 70 Prozent der Journalistenschaft sind einer Mitte der neunziger Jahre von dem Mainzer Kommunikationswissenschaftler Hans-Mathias Kepplinger erhobenen Studie zufolge „links“ orientiert (Wie das Fernsehen Wahlen beeinflußt, 1994). Dabei handelt es sich nicht selten um (kinderlose) Journalistinnen, die die erforderliche Objektivität in den sensiblen Fragen der Familienpolitik vermissen lassen. Statt dessen erheben sie den (häufig selbst praktizierten) Lebensentwurf der „progressiven Frau“ zur Leitkultur für die breite Mehrheit der Gesellschaft. Dieses Phänomen resultiert aus einem systematischen „Marsch durch die Institutionen“ – zunächst durch die Achtundsechziger, später dann durch die Feministinnen. Nachdem die Kritische Theorie seinerzeit den Wegfall des „revolutionären Subjekts“ in Gestalt der Arbeiterklasse bedauert hatte, wird seit dem Zusammenbruch des realexistierenden Sozialismus die „Frau“ als neues revolutionäres Subjekt etabliert. Die Postmoderne hat dann folgerichtig den Geschlechterkampf als weltanschauliches Surrogat für den Klassenkampf implementiert. Und zu diesem Kampf gehört es, entsprechende ideologische Codes durchgehend – bis in Unterhaltungsfilme hinein – zu plazieren. Etliche Medien nehmen die ihnen zugedachte und von ihnen noch immer reklamierte Wächterfunktion in der Demokratie nicht mehr wahr. Vielmehr haben sie sich längst selbst zu einer Gefahr für die Demokratie entwickelt. Eine Debatte hierüber ist längst überfällig. Vor dem Hintergrund dieser folgenreichen Entwicklung ist es sinnvoll, die Frage nach der „Vierten Gewalt“ und deren Herrschaftsstruktur aufzuwerfen. Denn es sind gerade die Medien, die in modernen Gesellschaften die Denk- und Gefühlsstrukturen der Menschen nachhaltig prägen. Zugleich beeinflussen sie nachhaltig die staatlichen Gewalten Legislative, Judikative und Exekutive. Im neuzeitlichen Kontext der Gewaltenteilungsdebatte stehen infolgedessen weniger Abwehr- und Teilhaberechte gegenüber dem Staat im Vordergrund. Vielmehr sind es die Medien und die sie instrumentalisierenden ideologischen Gruppierungen, die eine Bedrohung darstellen. Das alles erinnert in unangenehmer Weise an die Rolle der „Partei“ im Sozialismus. Sie war die einzige den Geschichtsverlauf erkennende und bestimmende avantgardistische Kraft, versehen mit der Bestimmung, die „unbewußten“ bzw. mit dem „falschen Bewußtsein“ ausgestatteten Massen mittels „Agitprop“-Erziehung („Volkspädagogik“) und Bewußtseinsbildung auf Linie zu bringen. Offenbar erhebt nicht allein der Marxismus-Leninismus einen solchen Anspruch. Die „demokratische“ Variante eines solchen Modells der „Bewußtseinsbildung“ lieferte während des Ersten Weltkriegs der US-amerikanische Schriftsteller Walter Lippmann (A Preface to Politics, 1917). Sein Ziel war es, die Mobilisierung der damals pazifistisch eingestellten US-Bevölkerung gegen das Deutsche Reich zu unterstützen. Lippmann zufolge besteht ein Volk prinzipiell aus zwei Klassen: Auf der einen Seite steht eine kleine Elite, die die Entscheidungen trifft, auf der anderen Seite die im Sinne dieser Elite zu beeinflussende Masse. Insofern wäre es keineswegs unbegründet, auch in der sogenannten „freien Welt“ zumindest Elemente einer „gelenkten Demokratie“ zu erblicken. Als weiterer Kronzeuge medialer Beeinflussungsstrategien kann der „Vater der Public Relations“, der Amerikaner Edward Bernays, herangezogen werden. Er traf bereits im Jahre 1928 den Nagel auf den Kopf, als er ausführte: „Die bewußte und intelligente Manipulation der organisierten Gewohnheiten und Meinungen der Massen ist ein wichtiges Element in der demokratischen Gesellschaft. (…) Wer die unsichtbaren Gesellschaftsmechanismen manipuliert, bildet eine unsichtbare Regierung. (…) Sie sind es, die das öffentliche Denken kontrollieren.“ Auch nationalsozialistische oder kommunistische Propagandisten hätten diesen Zusammenhang nicht besser beschreiben können. Und auch für die informationellen Strategien des gegenwärtigen Medienzeitalters darf diese Aussage unvermindert Geltung beanspruchen. In diesem Zusammenhang ist ein Rekurs auf Elias Canettis anthropologische Studie „Masse und Macht“ angezeigt. Von den dort beschriebenen Arten von Massen läßt sich im aktuellen Medien-Kontext eine Spielart hervorheben: Individuen, die mittels eines leitenden Mediums zu einer spezifischen, anonymen Masse geformt und synthetisiert werden. Bedeutsam in diesem Zusammenhang ist die Erkenntnis, daß den medialen Institutionen zumeist unbewußt eine Autorität zugebilligt wird, die in vergangenen Zeiten allein den religionsbestimmenden Fürsten oder den Kirchen zukam. Und genau das macht die Sache so gefährlich. Das bevormundende Gebaren der Medien und insbesondere des Fernsehens bleibt nicht ohne Auswirkungen auf Wählerverhalten und parteiliche Mitgliederbasis. Beide sind, wie allenthalben beklagt wird, tendenziell rückläufig. Dabei dürfte außer Frage stehen, daß Medien und Parteipolitiker die Hauptlinien der politischen Agenden primär bestimmen. Der bewußte Wähler, der nach der Verfassung eigentlich der Volkssouverän und Träger der demokratischen Grundordnung sein sollte, sieht sich dagegen zunehmend ohne Einfluß – oder wird ins politische Abseits gedrängt, wenn er sich nicht in Übereinstimmung mit der massenmedial multiplizierten Weltanschauung befindet. In der Folge nehmen etliche Medien nicht mehr die ihnen einst zugedachte und von ihnen noch immer reklamierte Wächterfunktion innerhalb der Demokratie wahr. Vielmehr haben sie sich längst selbst zu einer Gefahr für die Demokratie entwickelt. Eine Debatte hierüber ist längst überfällig. Daß die Medien hierzu nicht selbst den Anstoß geben, dürfte in der Natur der Sache liegen. Statt dessen nehmen sie durch ihr „agenda-setting“ eine sogenannte „Gatekeeper-Funktion“ in bezug auf das öffentliche Bewußtsein wahr: Sie allein bestimmen, was als maßgebliche Bewußtseinsinhalte eingespeist wird und was durch die allgemeine Wahrnehmung hindurch in die Mentalitäten hineingelangt. Damit haben sie, im Kontext der Postmoderne gesprochen, eine das Denken kolonisierende Stellung und die alleinige Entscheidungskompetenz darüber inne, wer „das Richtige“ denkt bzw. wer aus der Gemeinschaft der Diskursteilnehmer zu „exkommunizieren“ ist. Von dem einst durch Jürgen Habermas, staatsphilosophische Ikone des bundesdeutschen Zeitgeistes und Verkünder der 68er-Paradigmen, postulierten „herrschaftsfreien Diskurs“ zwecks größtmöglicher Annäherung an die Wahrheit kann kaum mehr gesprochen werden, wenn übermächtige Netzwerke die Diskurshoheit für sich reklamieren. Der Philosoph Norbert Bolz konstatiert gar eine die Religion ersetzende Funk-tion der Medien. Und auch der Stammvater der Soziologie, Ferdinand Tönnies, sprach bereits von der sich aufklärerisch gebenden „öffentlichen“ Meinung als der „Religion der Neuzeit“. Viele Medien wollen bestimmen, was als maßgebliche Bewußt-seinsinhalte eingespeist wird und durch die allgemeine Wahrnehmung hin­­durch in die Mentalitäten hineingelangt. Damit entscheiden sie allein darüber, wer das „Richtige“ denkt
oder sagt. In der Quintessenz stellt sich die Frage: Welche „reformatorischen Thesen“ könnten an der Tür zur medialen „Schloßkirche“ angebracht werden? Zunächst einmal wäre die ordnungsgemäße Funktion von Rundfunk- und Fernsehräten einzufordern. Darüber hinaus besteht ein wirkungsvolles Mittel gegen die zunehmende Niveaulosigkeit und politische Einseitigkeit elektronischer Medien darin, die Empfangsgeräte kurzerhand abzumelden und die quasifeudale GEZ-Zwangsgebühr einzusparen. Würde hier eine kritische Masse erreicht, könnte dies die selbsternannte mediale Herrscherklasse an ihrer empfindlichsten Stelle treffen: an der Zuwendung von Finanzen und Aufmerksamkeit – beides wesentliche Lebenselixiere des Mediums. Erinnert sei hier nur an den dereinst von grünen Protagonisten mit Erfolg propagierten Boykott unökologisch produzierender Unternehmen. Vor diesem Hintergrund ist die Legitimität der GEZ-Gebühren grundsätzlich anzuzweifeln. Eine Alternative könnte darin bestehen, eine Pay-TV-Lösung auch für die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehkanäle anzustreben. Eine Rundfunkfinanzierung aus allgemeinen Steuermitteln kann jedenfalls nicht die Lösung sein. Damit entfiele jegliches potentielle Druckmittel gegen die allmächtigen Fernsehanbieter, die sich dann nur noch ungenierter aus Haushaltsmitteln bedienen könnten – gesteuert von politischen Präferenzen. Den gegen ein öffentliches Bezahlfernsehen vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken kann entgegengehalten werden, daß auch für andere Bereiche der öffentlichen Grundversorgung Benutzungsentgelte erhoben werden. Von zentraler Bedeutung für die gesamte Diskussion um den Stellenwert der Medien ist die Erkenntnis, daß es nicht nur wirtschaftliche Machtzusammenballungen sind, die es im Sinne einer Wettbewerbsgewährleistung zu entflechten gilt, sondern primär ideologische Monopole. Medien können richtig verstanden die Fortentwicklung einer Gesellschaft sinnvoll unterstützen. Sie können andererseits aber auch genau dies verhindern – nämlich dadurch, daß sie echte Kommunikation unterbinden. Um einmal die Hegelsche Dialektik zu bemühen: Notwendig ist eine „Negation“ der gegenwärtigen Mediendominanz. Oder mit den unverdächtigen französischen Poststrukturalisten zu sprechen: Die Medien sind der gleichen „Dekonstruktion“ zu unterziehen, der sie unbequeme Personen oder Denkbewegungen – in Ausübung „struktureller Gewalt“ – zu unterziehen pflegen. Schließlich möchte man Theodor Adorno beipflichten, der – obschon im Zuge einer neomarxistischen Gesellschaftsanalyse – einen dezidiert medienkritischen Impuls vorträgt, wenn er von einem durch die Medien konstruierten „Verblendungszusammenhang“ spricht. Gerade diese Feststellung bleibt im Grundsatz auch heute ungeschmälert gültig. Nachdem die Achtundsechziger samt Gefolge die Gipfel medialer Macht erklommen haben, scheint eine breitangelegte Medienkritik wichtiger denn je. Hans-Jürgen Hofrath schrieb auf dem Forum der JUNGEN FREIHEIT zuletzt über ein „Soziales Pflichtjahr für alle“ (JF 42/06).

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