Heiratsmigration ist beliebt. Für Einwanderer nach Deutschland oder Frankreich ist die „Familienzusammenführung“ ein Haupteinfallstor. Israel hat dieses Tor fürs erste zugemacht: Das oberste Gericht bestätigte ein Gesetz von 2002, wonach mit israelischen Staatsbürgern verheiratete Palästinenser nicht mehr sofort ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Israel oder die Staatsbürgerschaft erhalten. Palästinensische Frauen müssen mindestens 25, Männer 35 Jahre alt sein, bevor sie aus Gaza oder dem Westjordanland zuziehen dürfen. „Rassistisch“ und „unmenschlich“ sei das Gesetz, schimpften diverse Menschenrechtsorganisationen; linke Kommentatoren scheuten sich nicht, Parallelen zu den Nürnberger Rassegesetzen zu ziehen. Die israelische Regierung argumentiert mit der Sicherheit; das Gesetz war schließlich als Reaktion auf den Selbstmordanschlag eines eingebürgerten Palästinensers entstanden. Tatsächlich geht es um Demographie – und um die Staatsräson. Zwar sind von der Regelung erst mal nur einige hundert oder tausend Familien betroffen. Doch man könne ja wohl nicht gezwungen werden, Staatsbürger aus einem Land aufzunehmen, mit dem man sich im Konflikt befinde, meint lapidar Israels Justizminister Chaim Ramon. Fragt sich nur, wer unsere Politiker zwingt, der massenhaften Heiratsmigration samt allen Spielarten des Mißbrauchs von Scheinehe und Vaterschaftsbetrug bis zur Zwangsheirat ohne gesetzliche Gegenwehr tatenlos zuzusehen, statt zur Abwechslung mal von Israel zu lernen.