Seit der Wiedervereinigung schaufelt der deutsche Westen jährlich Milliarden in die mitteldeutschen Länder. Der größte Teil davon verdampft in den Sozialsystemen – für Altersrenten, Gesundheitskosten, Arbeitslosenhilfe. Er wird konsumtiv verwendet, nicht investiv. Der übrige Teil ist nach dem Solidarpakt-Gesetz für den „Aufbau Ost“ bestimmt. Dieses Geld darf nur für den Nachholbedarf an Investitionen in die (während der DDR heruntergekommene) Infrastruktur eingesetzt werden und „zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft“. Wurde und wird es aber nicht. Durchschnittlich die Hälfte davon wandert woanders hin. Die „neuen“ Länder begleichen damit auch laufende Verpflichtungen, vor allem ihre Personalkosten. Sachsen-Anhalt verwendet 79 Prozent der Aufbaumittel zweckentfremdet. Berlin kommt sogar auf eine Mißbrauchsquote von 100 Prozent. Nur Sachsen verfährt korrekt. Dieser nun schon lange währende Verstoß gegen den Solidarpakt wird noch immer nicht mit Sanktionen geahndet. Der Versuch, die Einsatzbedingungen zu erweitern und den Investitionsbegriff umzudefinieren, ist vernünftigerweise am westdeutschen und sächsischen Widerstand gescheitert. Denn nach 2019 gibt es keine Aufbaugelder mehr. Wer mit ihnen dann bis dahin auch laufende Verpflichtungen bezahlt hat, steht bei diesen plötzlich vor einem Finanzloch. Mißbrauch, der sanktionsfrei bleibt, wird weiterhin begangen. Ein sanktionsbewehrter innerdeutscher Stabilitätspakt nach EU-Muster, wie von Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) vorgeschlagen, könnte den nötigen Druck für eine strengere Finanzdisziplin in mittel- wie aber auch in westdeutschen Ländern bewirken.