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Marc Jongen, ESN Fraktion

und Arbeitsmarkt haben musste

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Unwort, Umfrage, Alternativ

Die Weigerung der Bundesregierung seit 1990, den in der sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 enteigneten Grundbesitzern ihren Besitz zurückzugeben bzw. die Folgen dieser Enteignung zu beheben, hat gewichtige Auswirkungen auf die Situation von Wirtschaft und Arbeitsmarkt in den fünf neuen Bundesländern. Diese Feststellung, die immer wieder von Betroffenen des „Restitutionsausschlusses“ angeführt wird, bestätigt bereits ein brisanter Schriftwechsel aus dem Jahr 2000 zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. So beziffert das Ministeriums-Papier (Geschäftszeichen VA5-O1314 VB-8/95 vom 3. März 2000), welches dem Gericht für den Fall einer Verfassungsbeschwerde zur Verfügung gestellt wurde, daß „bei rund 2,5 Millionen beanspruchten Vermögenswerten“ somit zirka „625.000 Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsanträge zu erwarten“ seien. Das Schreiben verweist darauf, daß zu einem ähnlichen Ergebnis auch eine Hochrechnung kommt, die die bekannten Zahlen der Entschädigungsgrundlagenbescheide sowie der Restitutionsablehnungen, die „nicht auf fehlende Schädigungtatbestände zurückzuführen“ seien, addiert. In den Bereichen Immobilien, bewegliches Vermögen und Unternehmen wurden hierzu die Teilmengen gesucht, die zu Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen geführt haben, und mit der Zahl der erstbeschiedenen Fälle in den fünf Ländern ins Verhältnis gesetzt. „Diese Statistik“, so führt das Schriftstück an, „enthält keine Differenzierungen bei der Zahl der Ablehnungen nach den in Frage kommenden Ablehnungsgründen. Im Zusammenhang mit den Ersatzgrundstücken hat die Bundesregierung die Fälle redlichen Erwerbs auf mindestens 100.000 geschätzt.“ Mit diesem Dokument wird also deutlich, daß die Behörden, in diesem Falle das Bundesfinanzministerium, sehr wohl mit der Dimension der Enteignungen vertraut waren und sind, beziehungsweise die Impulse ermessen können, welche eine Rückübereignung an die ursprünglichen Besitzer in den neuen Ländern verursachen könnte. So würde – allein ausgehend von den letztgenannten 100.000 Fälle „redlichen Erwerbs“ – eine ungeahnte Gründerwelle über die neuen Bundesländer hereinbrechen, nähme man nur einen Teil hiervon als feste Investoren an. Diese würden sich aufgrund des Profils der meisten „Alteigentümer“ im mittelständischen Bereich orientieren und vorsichtig geschätzt das Drei- bis Fünffache an Arbeitsplätzen mit sich bringen, was bestenfalls immerhin einige hunderttausend von den etwa anderthalb Millionen Arbeitslose in den neuen Bundesländern beschäftigen würde. Insofern läßt sich das Beharren auf die spätestens Anfang 2004 durch den Altkanzler Helmut Kohl („Wenn erzählt wird, die Sowjetunion habe Vorbedingungen für ihr Ja zur Einheit gestellt, dann stimmt dies nicht“, Spiegel 04/04) widerlegte Behauptung, der Restitutionsausschluß sei Bedingung des sowjetischen Verhandlungspartner in den Einigungsverträgen, kaum nachvollziehen. Statt dessen beharren die gleichen Behörden, denen schon vor vier Jahren augenscheinlich die Auswirkungen ihres Tun bewußt waren, auf der Veräußerung der sich zu großen Teilen noch im Staatsbesitz befindlichen Liegenschaften – und das, obwohl sich auch hier die in der Wendezeit kalkulierten Einträge zur Finanzierung der Einheit nicht einmal ansatzweise erfüllen konnten. Die vernünftige Regulierung bisheriger Positionen zugunsten eines Aufbaus Ost wird so stur einer auf einer Lüge basierenden Staatsräson geopfert. So bleibt es eventuellen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vorbehalten, diese wirtschaftspolitische Umkehr in den neuen Ländern anzumahnen (siehe Seite 7) und die derzeitige Rechtsunsicherheit zu beheben, deren negative Auswirkungen auf potentielle Investoren in der Vergangenheit in keiner bisherigen volkswirtschaftlichen Berechnung beziffert werden konnten. Foto: Zwei Unternehmer aus dem Ostharz präsentieren „Mittelstands-Oskar“: Aufbau Ost einer auf Lüge basierenden Staatsräson geopfert

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